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Fachkräfteeinwanderung seit 1. Juni 2024 einfacher

Viele Firmen in Deutschland benötigen dringend Fachkräfte.

Seit dem 1. Juni 2024 können arbeitsuchende Fachkräfte aus dem Ausland mit dem notwendigen Potenzial eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche erhalten. Es gibt jetzt die sogenannte Chancenkarte, eine befristete Aufenthaltserlaubnis, um zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen.

Die Vergabe der Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem. Sie kann entweder dadurch erworben werden, dass die Person bereits Fachkraft im aufenthaltsrechtlichen Sinne ist. Dies ist der Fall, wenn man einen deutschen bzw. in Deutschland anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschul- oder Berufsabschluss hat.

Wenn die Person bisher keinen Status als Fachkraft hat, kann die Chancenkarte unter folgenden Voraussetzungen erworben werden:

Hat jemand diese Grundvoraussetzungen erfüllt, kann er in verschiedenen Kategorien Punkte sammeln. Es gibt beispielsweise Punkte für

Falls auch der jeweilige Partner eine Chancenkarte beantragt und die Voraussetzungen dafür erfüllt, wird dies im Punktesystem ebenfalls berücksichtigt. Derzeit müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden, um eine Chancenkarte zu erhalten. Dies ist nur in Kombination verschiedener Merkmale möglich.

Die Chancenkarte wird in der Regel für ein Jahr erteilt. Während der Zeit der Jobsuche sind Neben- oder Probebeschäftigungen möglich. In den Fällen, in denen die Jobsuche zwar zu einer qualifizierten Beschäftigung führt, aber nicht alle Voraussetzungen für einen Erwerbstitel erfüllt werden, besteht die Möglichkeit, die Chancenkarte für bis zu zwei Jahre zu verlängern.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Exkurs: Westbalkanregelung

Ebenfalls zum 1. Juni 2024 wurde das Kontingent der sogenannten Westbalkanregelung von 25.000 auf 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit erhöht.

Die Westbalkanregelung ist ein spezieller Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Angehörige der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Falls sie ein konkretes Arbeitsangebot haben oder bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt, haben Personen aus diesen Ländern – unabhängig von ihrer Qualifikation – Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

 

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