• SBK-Arbeitgebertelefon

    0800 072 572 599 99

    gebührenfrei

  • Jetzt Ihren persönlichen

    Kundenberater finden

    Ich bin für Sie da

Mindestlohn

Seit dem 01.01.2015 gibt es deutschlandweit einen einheitlichen Mindestlohn.

Unabhängig von der Tätigkeit oder Beschäftigungsdauer haben alle Mitarbeitende in allen Branchen seit dem 01.01.2015 Anspruch auf einen Mindestlohn. Alle zwei Jahre berät die Mindestlohnkommission über die Höhe des Mindestlohns.

Seit dem 01. Januar 2024 gilt ein bundesweiter Mindestlohn von 12,41 Euro brutto pro Stunde.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt einheitlich in ganz Deutschland. Eine Unterscheidung von West und Ost gibt es nicht. Der Mindestlohn muss auch dann gezahlt werden, wenn ein Mitarbeiter freiwillig für weniger als 12,41 Euro brutto arbeiten würde. Die Vergütungsgrenze darf nur dann unterschritten werden, wenn ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht geschlossen wird.

Ausblick: Entwicklung des Mindestlohns

Ende Juni 2023 hat sich die unabhängige Mindestlohnkommission über eine weitere Erhöhung des Mindestlohns beraten. Folgender Vorschlag wurde der Bundesregierung vorgelegt:

Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?