Sachbezugswerte 2024
Mit den Werten für 2024 müssen Sie rechnen
Erhalten auch Ihre Arbeitnehmer Mahlzeiten oder eine Unterkunft? Dann gilt es, diese sogenannten Sachbezüge beitragsrechtlich und steuerlich korrekt zu berücksichtigen. Auch die Finanzverwaltungen verwenden diese Beträge für steuerliche Berechnungen.
Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise des Vorjahres angepasst. Für 2024 wird der Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 herangezogen.
Sachbezugswerte für freie Verpflegung*
Werte in € | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung gesamt |
monatlich | 65 | 124 | 124 | 313 |
kalendertäglich | 2,17 | 4,13 | 4,13 | 10,43 |
*gilt auch für Kantinenmahlzeiten
Sachbezugswerte für freie Unterkunft
monatlich in € | 278 |
kalendertäglich in € | 9,27 |