sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
EnglishLogin
Arbeitgeberservice Arbeitgeberservice Online-Angebote Gesundheit am Arbeitsplatz Gesundheit am Arbeitsplatz Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement der SBK Beiträge Beiträge Beiträge 2024 Beitragszahlung & Fälligkeit Gehaltsrechner Fachthemen Fachthemen Alle Fachthemen Beiträge Meldungen Umlage Steuerrecht Sozialversicherung Arbeitsrecht Gesundheit Beiträge Übergangsbereich Anträge und Formulare Anträge und Formulare Formulare zum Ausdrucken Online-Formulare Entsendebescheinigung Neu bei der SBK? Tools & Services Tools & Services Online-Seminare für Firmen SBK-Arbeitgeber-Newsletter FAQ Arbeitgeber Werkstudierenden-Tool Englische Kundenberatung für Unternehmen Auslandsberatung Existenzgründer Auslandsberatung Entsendebescheinigung beantragen Neueinstellung von Mitarbeitenden aus dem Ausland Kontakt Kontakt Kundenberater-Suche
EnglishSuche
Kontakt

0800 072 572 599 99

7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

Jetzt Ihren persönlichen

Kundenberater finden

Ich bin für Sie da

Menü Arbeitgeberservice Beiträge Fachthemen Anträge und Formulare Tools & Services Kontakt Arbeitgeberservice Online-Angebote Gesundheit am Arbeitsplatz Beiträge Beiträge 2024 Beitragszahlung & Fälligkeit Gehaltsrechner Fachthemen Alle Fachthemen Beiträge Meldungen Umlage Steuerrecht Sozialversicherung Arbeitsrecht Gesundheit Anträge und Formulare Formulare zum Ausdrucken Online-Formulare Entsendebescheinigung Neu bei der SBK? Tools & Services Online-Seminare für Firmen SBK-Arbeitgeber-Newsletter FAQ Arbeitgeber Werkstudierenden-Tool Englische Kundenberatung für Unternehmen Auslandsberatung Existenzgründer Kontakt Kundenberater-Suche Gesundheit am Arbeitsplatz Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement der SBK Beiträge Übergangsbereich Auslandsberatung Entsendebescheinigung beantragen Neueinstellung von Mitarbeitenden aus dem Ausland sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglishLogin

Arbeit auf Abruf führt zu Unzufriedenheit

Die Arbeitszeitmodelle werden immer vielseitiger. In einer Untersuchung hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die Zufriedenheit der Beschäftigten mit ihrer jeweiligen flexiblen Arbeitszeitform ermittelt.

Auf dem letzten Platz landete die Arbeit auf Abruf.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wertete für die Untersuchung die Daten des aktuellen sozio-ökonomischen Panels aus. Dann wurden die Angaben jener Beschäftigten ausgewertet, die eine der Arbeitszeitformen Arbeit auf Abruf, Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst angegeben hatten. Diese drei Arbeitsformen unterschieden sich wie folgt:

  • Arbeit auf Abruf: Dem Arbeitnehmer wird nur eine bestimmte Wochenarbeitszeit zugesichert. Wann die entsprechende Arbeitsleistung zu erbringen ist, entscheidet allein der Arbeitgeber. Auch ein Über- oder Unterschreiten des Wochenarbeitszeitrahmens ist möglich. Diese Beschäftigungsform wird oft von Minijobbern ausgeübt, die außerhalb ihres erlernten Berufes tätig sind, sie ist vor allem im Gast- und Hotelgewerbe verbreitet.
  • Rufbereitschaft stellt eine Form der zusätzlichen Arbeit auf Abruf neben einer regulären (Vollzeit-)Stelle im erlernten Beruf dar. In der vereinbarten Rufbereitschaftszeit muss der Arbeitnehmer ständig erreichbar sein und bei Anruf innerhalb eines festgelegten Zeitraums die Arbeit aufnehmen, was einen Aufenthalt innerhalb eines bestimmten Radius‘ um das Unternehmen erfordert. Solange die Rufbereitschaft nicht in Anspruch genommen wird, gilt die Zeit als Ruhezeit.
  • Bereitschaftsdienst ähnelt der Rufbereitschaft, allerdings muss der Arbeitnehmer im Betriebsgebäude des Unternehmens anwesend sein. Solange kein Einsatz verlangt wird, kann der Arbeitnehmer über seine Tätigkeit selbst entscheiden und etwa lesen oder schlafen. Die Bereitschaftsdienstzeiten sind im Voraus bekannt und begrenzt.
  • Die IAB-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Beschäftigte, die Arbeit auf Abruf ausüben, mit ihrem Leben und ihrer Freizeit weniger zufrieden sind als andere Arbeitnehmer - einschließlich jener mit Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst. Arbeit auf Abruf erfordert ständige Arbeitsbereitschaft rund um die Uhr und erlaubt keine selbstbestimmte Lebensgestaltung, weil die "Freizeit" jederzeit per Anruf unterbrochen werden könnte. Hinzu kommt die fehlende Trennung zwischen Arbeits- und Familienzeiten, die Gefahr von Schlafstörungen sowie ein erhöhtes Stresserleben, nicht zuletzt durch die unklaren Einkommensverhältnisse.

    Quelle: Kurzbericht des IAB

    Bleiben Sie auf dem Laufenden

    Mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an.

    Jetzt anmelden

    Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?

    Ja
    Nein

    0800 072 572 599 99

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    Jetzt Ihren persönlichen

    Kundenberater finden

    Ich bin für Sie da

    Folgen Sie uns auf

    Facebook
    Instagram
    YouTube
    X
    LinkedIn
    XING
    TikTok
    ArbeitgeberserviceOnline-AngeboteGesundheit am ArbeitsplatzBeiträgeBeitragsrechnerBeitragszahlung/FälligkeitFachthemenAlle FachthemenBeiträgeMeldungenUmlageSteuerrechtSozialversicherungArbeitsrechtGesundheitAnträge und FormulareFormulare zum AusdruckenOnline-FormulareNeu bei der SBK?Tools & ServicesOnline-Seminare für FirmenFAQ ArbeitgeberSBK-Arbeitgeber-NewsletterEnglische KundenberatungAuslandsberatungExistenzgründerKontaktArbeitgeber-TelefonKundenberater-Suche
    Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Barrierefreiheit & Leichte Sprache

    Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zu den Einstellungen Zustimmen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern