Entsendebescheinigung beantragen
Alles Wissenswerte auf einem Blick
Eine Entsendung ist eine vorübergehende Beschäftigung im Ausland. Unter Umständen sind weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden. Als Nachweis hierüber wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Je nachdem, in welches Land Mitarbeitende/Selbständige entsandt werden, gibt es verschiedene Antragsverfahren.
Die Beantragung einer A1-Bescheinigung ist ausschließlich auf elektronischem Weg möglich. Wenn ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm eingesetzt wird und der Hersteller diese Funktion anbietet, kann die A1-Bescheinigung direkt elektronisch beantragt werden.
Insbesondere für Unternehmen, die nur gelegentlich Beschäftigte entsenden, oder Selbstständige steht alternativ die
Das A1-Dokument erhalten Sie von der SBK ebenfalls auf elektronischem Weg innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungszeit von maximal drei Arbeitstagen ab Eingang Ihres maschinellen Antrages bei der SBK. Sie können die A1-Bescheinigungen dann selbst ausdrucken.
Damit Sie sich einen schnellen Überblick zu diesem Thema verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt.
Bis 31.12.2025 erfolgt die Beantragung der Entsendebescheinigung in Papierform - so geht's:
Im Formularcenter der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland, Bonn (DVKA) finden Sie schnell den richtigen Antragsvordruck für die benötigte Entsendebescheinigung.
Erläuterungen zum Formularcenter der DVKA:
Im Auswahlfenster am Ende des Textes wählen Sie einfach das Einsatzland aus.
Schicken Sie uns einfach den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post an: SBK, 80227 München
Neu: Ab dem 1. Januar 2026 ist eine Entsendebescheinigung ausschließlich elektronisch zu beantragen. Dies erfolgt entweder über ein zertifiziertes Abrechnungsprogramm oder über das
Das elektronische Verfahren ist teilweise nicht in allen Basismodulen der Softwarehersteller verfügbar. Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Anbieter, ob ein Zusatzmodul verfügbar ist.
Gut zu wissen: Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erfolgt das Verfahren weiterhin in Papierform.
Sie erreichen unsere Auslandsberatung unter der Telefonnummer 0800 072 572 570 91 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail unter
Auch für Einsätze in Staaten ohne bilaterale Abkommen, prüfen wir für Sie, ob die Voraussetzungen einer Entsendung vorliegen. Bitte nutzen Sie dafür den Antrag auf Feststellung einer Entsendung im Sinne der Ausstrahlung (§ 4 Abs. 1 SGB IV).
Schicken Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post an:SBK, 80227 München
Sie benötigen die Entsendebescheinigung dringend? Sie erreichen unsere Auslandsberatung unter der Telefonnummer 0800 072 572 570 91 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail unter
