Stellen Sie Beschäftigte ein, sind grundsätzlich Beiträge zur Sozialversicherung - also Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung - abzuführen. Wie hoch die Beiträge sind und wohin diese abzuführen sind, hängt vom Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt) Ihres Arbeitnehmers ab.
Arbeitsentgelt bis 538 Euro - Minijob
Ein Minijob, also eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, liegt vor, wenn regelmäßig nicht mehr als 538 Euro verdient wird. Minijobber haben keine Beiträge zu zahlen. Die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung trägt dei Firma alleine. Der pauschale Beitragssatz beträgt 13 % zur Krankenversicherung und 15 % zur Rentenversicherung. Für Minijobber im Privathaushalt gelten jedoch niedrigere Sätze. Für sie sind jeweils 5 % zur Kranken- und Rentenversicherung abzuführen.
Die Meldungen zur Sozialversicherung und auch der Beitragseinzug erfolgen über die Minijob-Zentrale.
Arbeitsentgelt von 538,01 Euro bis 2.000 Euro – Beschäftigungen im Übergangsbereich
Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro werden auch als Beschäftigungen im Übergangsbereichbezeichnet.
Eine Beschäftigung im Übergangsbereich liegt vor, wenn ein Arbeitsentgelt zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro erzielt wird. Bei Beschäftigungen innerhalb dieses Übergangsbereichs besteht in allen Zweigen der Sozialversicherung grundsätzlich Versicherungspflicht. Die Grenze von 2.000 Euro monatlich darf regelmäßig nicht überschritten werden. Diese Beschäftigten zahlen einen geringeren Anteil am Sozialversicherungsbeitrag.
Um die Beiträge auszurechnen, die für Beschäftigte im Übergangsbereich abzuführen sind, nutzen Sie doch einfach unseren SBK-Gehaltsrechner.
Arbeitsentgelt ab 2.000,01 Euro
Erhalten Beschäftigte monatlich regelmäßig über 2.000,01 Euro, handelt es sich um ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Das bedeutet, dass grundsätzlich zu allen Zweigen der Sozialversicherung Beiträge abzuführen sind. Auch die Stichtage für die Einreichung der Beitragsnachweise bzw. die Fälligkeitstermine für die Beitragszahlungen sind zu beachten. Um auf der sicheren Seite zu sein, haben wir Ihnen alles Wichtige zur Beitragszahlung übersichtlich zusammengestellt.
Sie möchten die Kosten für den Versicherungsschutz Ihrer Beschäftigten zuverlässig berechnen? Der SBK-Gehaltsrechner hilft Ihnen dabei.