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Osteopathie

Osteopathen in Ihrer Nähe finden

Die Osteopathie ist eine wertvolle Ergänzung zur klassischen Medizin, die auf die heilende Kraft der Hände und die manuelle Diagnostik und Therapie setzt. Ohne Arzneimittel und technische Geräte stellt sie das Gleichgewicht der Körpersysteme wieder her und bietet ganzheitliche Lösungen für verschiedene Beschwerden wie Rückenschmerzen und Verdauungsstörungen.

Ein Osteopath untersucht den unteren Rücken einer Patientin.

Ihre Vorteile - Osteopathie:

  • Bei anerkannten Osteopath*innen erstatten wir Ihnen bis zu sechs Behandlungen im Jahr - 30 € pro Behandlung.
  • In der SBK-Osteopathensuche finden Sie kooperierende Praxen in Ihrer Nähe.
  • Gerne prüfen wir eine Kostenbeteiligung, wenn dieser noch nicht in der SBK-Osteopathensuche enthalten ist.
  • Noch kein SBK-Mitglied? Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

    Was ist Osteopathie?

    Die Osteopathie etabliert sich immer mehr als medizinisch anerkannte Ergänzung der klassischen Medizin. Allein die Kraft der Hände baut im Körper Blockaden ab und stellt das Gleichgewicht der Körpersysteme wieder her. Dabei spielt die so genannte manuelle Diagnostik und Therapie eine zentrale Rolle. Folgerichtig verzichtet diese ganzheitliche Heilmethode auf Arzneimittel und technische Untersuchungsgeräte. Rückenschmerzen, Verdauungsstörungen oder Kiefergelenksbeschwerden sind nur wenige von zahlreichen möglichen Indikationen für eine osteopathische Behandlung.

    Osteopathie für Kinder

    Das Wohlbefinden und die Gesundheit Ihres Kindes liegen uns sehr am Herzen. Deshalb können Sie und Ihre ganze Familie als SBK-Kunden dank einer teilweisen Kostenübernahme die klassische Medizin durch die Osteopathie ergänzen. Kinder reagieren in der Regel sehr gut und schnell auf eine osteopathische Behandlung. Deshalb können Kinder bereits ab dem Säuglingsalter bei Wachstumsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder Verdauungsbeschwerden ergänzend zur wissenschaftlich orientierten Medizin osteopathisch behandelt werden.

    Osteopathen-Suche

    Mit unserer Osteopathen-Suche finden Sie schnell einen qualifizierten Osteopathen oder eine qualifizierte Osteopathin in Ihrer Nähe. Bei diesen ist eine Kostenbeteiligung möglich. Sie haben bereits einen Osteopathen oder eine Osteopathin gefunden, die nicht in unserer Suche enthalten ist? Klären Sie bitte mit Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater, ob wir uns an den Kosten beteiligen können. Kontaktdaten finden Sie hier.

    Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

    Suchen

    Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Sie bekommen 30 € pro Sitzung (für bis zu sechs Behandlungen im Kalenderjahr) bei einem von uns anerkannten Osteopathen bzw. einer anerkannten Osteopathin erstattet.

    So bekommen Sie Osteopathie:

    Osteopathische Einrichtung finden. Mit unserer Osteopathen-Suche finden Sie schnell eine qualifizierte Osteopathin oder einen qualifizierten Osteopathen in Ihrer Nähe. Bei diesen ist eine Kostenbeteiligung möglich. Sie haben bereits eine Praxis gefunden, die nicht in unserer Osteopathen-Suche enthalten ist? Klären Sie bitte mit Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater, ob wir uns an den Kosten beteiligen können. Kontaktdaten finden Sie hier.

    Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer osteopathischen Praxis. Fragen Sie bitte bei der Terminvereinbarung nach, ob Ihre osteopathische Therapeutin oder Ihr Therapeut einen ärztlichen oder heilpraktizierenden Grundberuf ausübt. Bei Ärztinnen und Ärzten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern benötigen Sie keine ärztliche Bescheinigung und Sie können direkt Ihren osteopathischen Behandlungstermin in Anspruch nehmen.

    Sollte eine solche Grundausbildung nicht vorliegen, benötigen wir von Ihnen zur Erstattung eine formlose ärztliche Bescheinigung oder ein Privatrezept, dass eine osteopathische Behandlung notwendig ist. Dieser Fall liegt beispielsweise bei Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten vor. Vereinbaren Sie in diesem Fall im Vorfeld der Behandlung noch einen Termin bei Ihrer Arztpraxis. Manche Praxen verlangen für die Ausstellung eines Privatrezepts eine Gebühr. Diese können wir Ihnen leider nicht erstatten.

    Rechnungserstattung:

    Nach der osteopathischen Behandlung erhalten Sie von Ihrer Osteopathin oder Ihrem Osteopathen eine Privatrechnung. Diese bezahlen Sie zunächst selbst. Die Rechnung und – falls vorhanden – die ärztliche Bescheinigung laden Sie ganz einfach in Meine SBK App hoch. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag. Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Erstattung auf Ihr Konto überwiesen.

    Rechnung einreichen

    Häufig gestellte Fragen zur Osteopathie

    Ärztliche Verordnungen brauchen Sie immer dann, wenn Ihr qualifizierter osteopathischer Therapeut oder Ihre Therapeutin keinen ärztlichen oder heilpraktischen Grundberuf hat, also zum Beispiel bei Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen. Ist dies der Fall, dann vereinbaren Sie bitte im Vorfeld der Behandlung noch einen Termin bei Ihrer Arztpraxis. Sie kann Ihnen ein Privatrezept oder eine formlose ärztliche Bescheinigung ausstellen, dass eine osteopathische Behandlung notwendig ist. Ohne eine solche Verordnung dürfen wir uns leider nicht an den Kosten beteiligen. Bei allen Osteopathen und Osteopathinnen in unserer Osteopathensuche haben wir die Grundqualfikation mit aufgeführt. Bei Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten steht zudem der Hinweis dabei, dass für die Erstattung eine ärztliche Verordnung mit einzureichen ist.

    Unsere Qualifikationsprüfung erfolgt personenbezogen und gilt somit nicht automatisch für alle Therapeutinnen und Therapeuten einer Praxis. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass Sie direkt zu einem von uns anerkannten Osteopathen oder Osteopathin gehen. Selbstverständlich prüfen wir auch die Qualifikation weiterer therapierender Personen in der von Ihnen aufgesuchten osteopathischen Praxis.

    Nicht alle von uns anerkannten Osteopathinnen und Osteopathen haben uns ihr Einverständnis zur Online-Veröffentlichung gegeben. Es gibt jedoch noch mehr osteopathische Praxen, bei denen Sie eine Erstattung von uns erhalten können. Fragen Sie am besten Ihren persönlichen Kundenberater oder Ihre persönliche Kundenberaterin.

    Selbstverständlich prüfen wir auch die Qualifikation Ihres Therapeuten oder Ihrer Therapeutin, sofern dies bislang noch nicht erfolgt ist.

    Wenn Sie Osteopathin oder Osteopath sind, können Sie sich ebenfalls in die Osteopathensuche der SBK aufnehmen lassen. Dazu ist eine Zertifizierung erforderlich. Senden Sie einfach den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung als Osteopath oder Osteopathin und Ihre Qualifikationsnachweise in Dateiform an folgende E-Mail-Adresse: osteopathie@sbk.org. Wir kommen dann auf Sie zu und informieren Sie über das Ergebnis der Zertifizierung.

    Antrag auf Anerkennung als qualifizierte Osteopathin oder qualifizierter Osteopath PDF, 1.07 MB

    Wie kann ich meine Daten aktualisieren?

    Senden Sie uns Ihre geänderten Daten bitte per E-Mail: osteopathie@sbk.org. Wir sorgen dann für die Aktualisierung Ihrer Daten in der Osteopathensuche.

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    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

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    8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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