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SBK-Behandlungsfehlerservice

Wir unterstützen Sie wenn Sie vermuten, falsch behandelt worden zu sein

Sie vermuten, dass bei Ihrer ärztlichen Untersuchung oder Behandlung ein Fehler passiert ist? Für diesen Fall gibt es bei der SBK den Behandlungsfehlerservice. Damit unterstützen wir Sie dabei, zunächst den Sachverhalt zu klären. Anschließend beraten wir Sie, welche weiteren Schritte möglich sind und wie Sie Ihre Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldansprüche durchsetzen können. Grundlage dafür ist immer ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, welches wir mit Ihrer Zustimmung veranlassen.

Eine Frau trägt eine Schiene am linken Bein.

Ihre Vorteile mit dem SBK-Behandlungsfehlerservice:

  • Beratung von langjährig erfahrenen Expertinnen und Experten
  • Der Behandlungsfehlerservice ist für Sie kostenfrei
  • Bei Bedarf bekommen Sie von uns Kontaktdaten von auf Behandlungsfehler spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien
  • Was ist ein Behandlungsfehler?

    Als Behandlungsfehler gelten ärztliche Maßnahmen, die nach dem Standard der medizinischen Wissenschaft die gebotene Sorgfalt vermissen lassen und darum unsachgemäß erscheinen. Darunter fallen auch notwendige Behandlungen, die nicht durchgeführt wurden oder mangelhafte Aufklärung über Diagnose, Verlauf und Risiken der Behandlung. Entscheidend für die Beurteilung ist immer der aktuelle medizinische Standard zum Zeitpunkt der Behandlung.

    Eine wichtige Voraussetzung für Schadenersatzansprüche ist, dass die körperliche Gesundheit der Patientin oder des Patienten beeinträchtigt ist. Diese Beeinträchtigung muss auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sein.

  • Sollten Sie mit dem Verhalten des Personals oder den allgemeinen Abläufen wie Verpflegung oder Unstimmigkeiten über die weitere medizinische Behandlung einer stationären Behandlung im Krankenhaus nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an das Qualitätsmanagement des Krankenhauses oder die Klinikleitung. 
  • Wenn Sie mit dem persönlichen Verhalten einer Ärztin oder eines Arztes unzufrieden sind, treten Sie bitte mit der zuständigen Ärztekammer in Kontakt.
  • Eine weitere Ausnahme bildet das Thema Zahnersatz, zum Beispiel Kronen, Brücken oder Prothesen. Hier greift das so genannte „Mängelrügeverfahren“. Dies wird von Ihrer SBK-Geschäftsstelle vor Ort durchgeführt und ermöglicht Ihnen auch eine persönliche Begutachtung. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre persönliche Kundenberaterin bzw. Ihren persönlichen Kundenberater. Kontaktdaten finden Sie hier.
  • Wie läuft der Behandlungsfehlerservice ab?

    Für eine erste Einschätzung Ihres Verdachts stehen Ihnen unser rechtskundiges Experten-Team am SBK-Behandlungsfehlertelefon zur Verfügung. Mit ihnen besprechen Sie dann das weitere Vorgehen. Auf Wunsch können wir auch für Sie Ihre medizinischen Behandlungsunterlagen bei Arztpraxen und Krankenhäusern anfordern. Durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes werden die Unterlagen beurteilt und die Erfolgsaussichten eingeschätzt.

    Anders als bei einer privaten Prüfung entstehen Ihnen durch diesen Service keine Kosten. Sollte sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärten, beauftragen wir für Sie ein Gutachten beim Medizinischen Dienst, das Sie dann ebenfalls erhalten. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen außerdem die Kontaktdaten von Anwaltskanzleien, die auf Behandlungsfehler spezialisiert sind. Darüber hinaus begleiten wir Sie – zusammen mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt – bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, zum Beispiel durch die Beschaffung weiterer ergänzender medizinischer Stellungnahmen. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich.

    Vordruck zur Anforderung eigener Behandlungsunterlagen

    So nutzen Sie den SBK-Behandlungsfehlerservice:

    Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, geben Sie zunächst Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt in einem Gespräch die Chance, die Sichtweise des Falles darzulegen. Wenn Ihr Verdacht dabei nicht ausgeräumt werden konnte, dann besprechen Sie den Sachverhalt und das weitere Vorgehen bitte mit unserem Experten-Team vom SBK-Behandlungsfehlerservice. Sie erreichen das gebührenfreie SBK-Behandlungsfehlertelefon Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen).

    Online melden

    Anfrage per E-Mail senden

    0800 072 572 590 90

    Haben Sie medizinische Fragen zu Ihrer Behandlung?
    Bei allen medizinischen Fragen, die auch Ihre weitere Behandlung betreffen, steht Ihnen unser SBK-Gesundheitstelefon zur Verfügung.

    Mehr zum Thema:

    Informationen zum Thema Behandlungsfehler auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums

    Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?

    Ja
    Nein

    Bildquellen: SBK

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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