Widerspruch elektronische Patientenakte
Sie haben die Wahl
Es gibt zwei Arten der ePA zu widersprechen – Sie entscheiden, wie es für Sie am besten ist.
1. Sie widersprechen der Ablage von Abrechnungsdaten in der ePA. Dann wird für Sie eine ePA angelegt, die keine abgerechneten Leistungen enthält. Sie können alle weiteren Funktionen und Vorteile der ePA nutzen. Diese finden Sie
2. Sie widersprechen der Anlage einer ePA. Es wird für Sie zu keinem Zeitpunkt eine ePA angelegt. Wenn Sie zukünftig doch eine ePA möchten, können wir diese jederzeit für Sie anlegen. Bitte kommen Sie dafür einfach auf uns zu.
Sollten Sie bereits Widerspruch gegen die "ePA für alle" eingelegt haben, brauchen Sie nichts weiter tun. Wir haben Ihren Widerspruch aufgenommen und werden keine ePA für Sie anlegen. Die umfassenden Informationen haben Sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben erhalten.