Hilfsmittel
Den Alltag mit gesundheitlichen Einschränkungen besser bewältigen
Hilfsmittel sind Helfer für Ihren Alltag, damit Sie schneller wieder gesund werden oder eine gesundheitliche Einschränkung ausgleichen können. Dazu zählen zum Beispiel Hörgeräte, ein Rollstuhl oder Einlagen. Bei uns profitieren Sie von hohen Qualitätsstandards, die wir mit unseren Vertragspartnerunternehmen (Sanitätshäuser, orthopädietechnische Betriebe, Akustikerinnen und Akustiker sowie andere Hilfsmittel-Lieferantinnen und -Lieferanten) vereinbart haben. Das gilt für die Beschaffenheit und Technik der Hilfsmittel ebenso wie für sämtliche Servicedienstleistungen. Dazu zählen z. B. die Erreichbarkeit im Notfall oder besonders schnelle Lieferzeiten.
Gesetzliche Zuzahlungen, Festbeträge, höherwertige Wunschversorgung
- Alle Versicherten ab dem 18. Lebensjahr zahlen für jedes Hilfsmittel 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €. Für alle Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (wie z. B. Inkontinenzartikel), fällt eine monatliche Zuzahlung an. Sie beträgt ebenfalls 10 % und ist auf 10 € begrenzt.
- Hilfsmittel, die Sie im Rahmen einer Schwangerschaft brauchen, sind zuzahlungsfrei. Dazu zählen auch Milchpumpen, die manchmal für ein Neugeborenes gebraucht werden.
- Manche Hilfsmittel sind Gebrauchsgegenstände, die auch gesunde Menschen nutzen. In diesem Fall tragen Sie einen Eigenanteil. Bei orthopädischen Schuhen beispielsweise sind die Schuhe der Gebrauchsgegenstand, den Sie als Eigenanteil selbst bezahlen. Lediglich die orthopädische Zurichtung stellt das Hilfsmittel dar. Den entsprechenden Eigenanteil zahlen Sie direkt an die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner.
- Wünschen Sie verschiedene Extras für Ihr Hilfsmittel, die Ihrer Bequemlichkeit oder Ihrem Komfort dienen? In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst. Bitte lassen Sie sich dazu von einer Vertragspartnerin oder einem Vertragspartner beraten.
Unser Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von den Zuzahlungen befreit werden. Hierzu können Sie sich auf der Seite Zuzahlungsbefreiung informieren. Und mithilfe von unserem Zuzahlungsrechner können Sie Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze ganz einfach selbst ermitteln .
So bekommen Sie Ihr Hilfsmittel
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hält eine Versorgung mit einem Hilfsmittel für erforderlich? In diesem Fall bekommen Sie ein entsprechendes Rezept. Dieses darf übrigens auch der behandelnde Arzt oder die Ärztin im Krankenhaus oder einer Reha-Klinik ausstellen.
- Sie wählen eine Vertragspartnerin oder einen Vertragspartner aus, die oder der das entsprechende Hilfsmittel anbietet. Mithilfe unserer Online-Suche können Sie ganz einfach einen qualifizierten Hilfsmittelanbietenden in Ihrer Nähe finden und sich über Ihr Hilfsmittel, die Kosten und den Beschaffungsprozess informieren.
- Einige Hilfsmittel können Sie direkt vor Ort erhalten, bei anderen brauchen Sie vorher eine Genehmigung von uns. Den erforderlichen Kostenvoranschlag erstellt immer der Hilfsmittelanbieter für Sie, sobald Sie ihm die Verordnung geben.
- Nach der Genehmigung durch uns bekommen Sie das entsprechende Hilfsmittel über unsere Vertragspartnerin oder unseren Vertragspartner.
Hinweis: Die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und die Produktinformationen werden von der GWQ ServicePlus AG, Ria-Thiele-Straße 2a, 40549 Düsseldorf, bereitgestellt. Ihre IP-Adresse wird im Falle der Nutzung der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und Produktinformation aus technischen Gründen an die GWQ ServicePlus AG übermittelt. Bei der GWQ ServicePlus AG wird Ihre IP-Adresse jedoch nicht weiter gespeichert, sondern umgehend gelöscht
Weitere Hinweise:
- Einige Hilfsmittel, wie zum Beispiel Geräte für eine Schlaftherapie (CPAP-Gerät), können Sie erst nach einer Einweisung zum richtigen Umgang nutzen. Andere Hilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstühle, Orthesen-Versorgungen, Hörgeräte oder Schuheinlagen, werden individuell angepasst.
- Falls es erforderlich sein sollte, Ihr Hilfsmittel zu reparieren, zu ändern, zu ersetzen oder zu überprüfen, wenden Sie sich einfach direkt an den Hilfsmittelanbietenden. Er regelt dann die Kostenübernahme direkt mit uns.
Hier erhalten Sie Informationen zu bestimmten Hilfsmitteln:
Stromkosten mit der SBK abrechnen
Sie bekommen von uns die Stromkosten für bestimmte größere, elektrisch betriebene Hilfsmittel erstattet: Dazu gehören Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungsgeräte, CPAP-Geräte und Elektrorollstühle. Sie können selbst zwischen einer Erstattung nach tatsächlichem Aufwand oder einer pauschalen Erstattung wählen.
Nach tatsächlichem Aufwand sind folgende Belege für den beantragten Erstattungszeitraum erforderlich:
- Leistungsaufnahme Hilfsmittel
- Betriebsstunden Hilfsmittel
- Stromkostenrechnung
Wir empfehlen Ihnen die pauschale Variante, denn diese ist für Sie deutlich einfacher. Wir brauchen hierzu nur sehr wenige Angaben, und im Gegensatz zur Erstattung nach tatsächlichem Aufwand sind auch keine Belege erforderlich.
Das SBK-Team der Hilfsmittel-Fachberatung berät und unterstützt Sie
Sie bekommen bei uns eine individuelle Beratung für Ihre bestmögliche Versorgung mit Hilfsmitteln. Ihre Hilfsmittel-Fachberaterin oder Ihr Hilfsmittel-Fachberater ist bei allen Fragen zum Thema Hilfsmittelversorgung unter der Telefonnummer 089 969 777 500 für Sie da.
Gerne können Sie sich auch ganz persönlich und einfach per Videochat von zuhause aus beraten lassen. An Ihrem Wunschtermin sind wir gerne für Sie da.