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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Digitale Begleiter zur Unterstützung bei einer Erkrankung

Digitale Tagebücher für Diabetes-Erkrankte, Migräne-Tracker oder digitale Anwendungen zur Begleitung der Bluthochdruck-Behandlung: Immer mehr Menschen nutzen Gesundheits-Apps. Diese werden auch digitale Gesundheitsanwendungen genannt, kurz "DiGAs". DiGAs sind zertifizierte Medizinprodukte zur Erkennung, Überwachung, Behandlung und Linderung von Krankheiten oder Behinderungen. Versicherte haben durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Apps zur Gesundheitsversorgung. Digitale Gesundheitsanwendungen können ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet oder auf Antrag von der SBK genehmigt werden.

Ein Mann sitzt mit Freunden auf einer Decke im Park und tippt eine Nachricht auf seinem Handy.

Digitale Gesundheitsanwendungen – Ihre SBK-Vorteile:

  • Ihre ärztliche Verordnung für eine DiGA können Sie ganz einfach in Ihrer Meine SBK-App hochladen.
  • Möchten Sie einen Antrag auf Genehmigung einer DiGA einreichen, haben Sie in der Meine SBK-App die Möglichkeit, schnell und einfach die erforderlichen Informationen anzugeben.
  • Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater informiert Sie, wie Sie digitale Gesundheitsanwendungen in Anspruch nehmen können und welche Voraussetzungen dafür gelten.
  • Noch kein SBK-Mitglied? Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

    Wann darf eine DiGa verordnet werden?

    Voraussetzung für eine Verordnung oder Genehmigung ist, dass digitale Gesundheitsanwendungen ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen haben und in einem Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet sind. In diesem Verzeichnis werden auch wesentliche Informationen zur DiGA für Betroffene, Arztpraxen und psychotherapeutische Einrichtungen zusammenfassend dargestellt. Dies sorgt für umfangreiche Transparenz, damit der Erkrankte gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt gut informierte Entscheidungen für seine Gesundheit treffen kann.

    Informationen zu den verfügbaren digitalen Gesundheitsleistungen sowie zu Kompatibilitätsanforderungen oder Support erhalten Sie im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

    Zum DiGA-Verzeichnis

    Wann haben Sie Anspruch auf eine DiGA?

    Wenn Sie bei der SBK versichert sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgeführten DiGA. Die behandelnde Arztpraxis oder psychotherapeutische Einrichtung prüft dazu das Vorliegen der Diagnose sowie das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen für die jeweilige DiGA. Ferner kann auch die SBK Ihnen eine DiGA genehmigen – wie das geht und welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

    So bekommen Sie eine digitale Gesundheitsanwendung:

  • Nach der Diagnose erhalten Sie ein ärztliches Rezept. Dieses Rezept können Sie direkt in Meine SBK hochladen. Sie können uns das Rezept auch per Post zukommen lassen oder direkt bei Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater abgeben. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

  • Alternativ senden Sie uns formlos eine E-Mail oder einen Brief und geben dabei an, welche Erkrankung vorliegt und welche digitale Gesundheitsanwendung Sie sich wünschen. Ferner ist für die Genehmigung einer digitalen Gesundheitsanwendung ein Nachweis notwendig, dass bei Ihnen die Diagnose für die gewünschte DiGA vorliegt. In der Regel liegt dieser Nachweis Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder Ihrem persönlichen Kundenberater bereits vor. Ist dies nicht der Fall, benötigen wir einen Nachweis beispielsweise in Form eines Arztbriefes. Gerne können Sie auch unsere Online-Geschäftsstelle Meine SBK nutzen: Das Formular zur Genehmigung einer DiGA steht Ihnen im Upload-Bereich zur Verfügung.

  • Nach Prüfung der DiGA-Voraussetzungen (Vorliegen der Diagnose, DiGA im BfArM-Verzeichnis aufgeführt) lässt Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater Ihnen den Rezeptcode für die DiGA zukommen.

  • Je nachdem, ob die DiGA Browser- oder App-basiert funktioniert, laden Sie sie im nächsten Schritt kostenlos im App Store von Apple oder im Google Play Store herunter oder rufen die erforderliche Seite in Ihrem Browser auf. Hier werden Sie aufgefordert, Ihren individuellen Freischaltcode einzugeben und sich gegebenenfalls zu registrieren. Die Nutzungsdauer für die DiGA beträgt in der Regel 90 Tage. Möchten Sie die DiGA darüber hinaus nutzen, brauchen Sie eine ärztliche Folgeverordnung beziehungsweise Sie stellen einen weiteren Antrag bei uns.

  • Eine Frau sitzt auf einem Sessel im Wohnzimmer und arbeitet an ihrem Laptop.

    DiGA im Magazin

    In unserem Artikel gehen wir für Sie auf die wichtigsten Fragen zu den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ein. Wir beantworten Fragen zu Anspruch und Nutzung, erklären die Unterschiede der verfügbaren Gesundheits-Apps und welche technischen Voraussetzungen sind nötig.

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    Erfahren Sie, was hinter den beiden Begriffen steckt und warum sie so wichtig sind.

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