Fahrkosten
So unterstützt Sie die SBK bei Fahrten zu medizinisch notwendigen Behandlungen
Es gibt Situationen, in denen der Weg ins Krankenhaus oder zur Arztpraxis eine große Herausforderung ist und nicht mehr selbst bewältigt werden kann. Auch dann sind wir auf Ihrer Seite: Wir übernehmen für Sie die Kosten Ihrer Fahrten zu medizinisch notwendigen Behandlungen bis zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsmöglichkeit.
In diesen Fällen übernehmen wir Fahrkosten
Wir übernehmen für Sie die Kosten für Fahrten zu medizinisch notwendigen Behandlungen zur jeweils nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit. Sie erhalten die Kosten für:
- Rettungsfahrten ins Krankenhaus
- Krankentransporte mit einem Krankenwagen
- Fahrten zu stationären und teilstationären Krankenhausbehandlungen sowie Entbindungen
- Fahrten zu ambulanten Operationen, die einen stationären Krankenhausaufenthalt ersetzen
- Fahrten zu Behandlungen, die innerhalb von 5 Tagen vor bzw. innerhalb von 14 Tagen nach einer Krankenhausbehandlung oder ambulanten Operation, die einen stationären Aufenthalt ersetzen, stattfinden
Wichtig zu wissen:
- Die Gesetzgebung hat bei der Erstattung von Fahrkosten vorgesehen, dass sich die Versicherten an den Kosten mit einer Zuzahlung beteiligen. Daher übernehmen wir die Fahrkosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
- Sie erhalten die Kosten zur jeweils nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit, ausgehend von Ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort. Sollten Sie einen weiter entfernten Behandlungsort wählen, tragen Sie eventuell anfallende Mehrkosten selbst.
Besonderheiten für die Fahrten zu ambulanten Behandlungen, zum Beispiel zu Ihrer Hausarztpraxis:
Fahrten zu ambulanten Behandlungen können von gesetzlichen Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Hierfür hat uns die Gesetzgebung einen engen Rahmen gesteckt. Sie erhalten die Kosten, wenn Sie
- einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), BI (blind), H (hilfsbedürftig) haben oder
- einen Pflegegrad 4, 5 oder den Pflegegrad 3 mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung besitzen oder
- eine schwerwiegende Erkrankung haben, die eine Serienfahrt erforderlich macht, wie bei einer Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie.
So bekommen Sie Fahrkosten:
1. Ärztliche Verordnung: Ihre Arztpraxis stellt Ihnen für die Übernahme von Fahrkosten eine ärztliche Verordnung aus. In dieser sind alle medizinisch notwendigen Einzelheiten zur Fahrt festgelegt, wie beispielsweise das Transportmittel oder eine Begleitperson.
2. Antrag online stellen: Lassen Sie uns Ihre Verordnung über Meine SBK zukommen. Damit geht Ihr Antrag sofort bei uns ein und Sie sparen Zeit und Porto. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post: Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag. Wir informieren Sie, ob und in welcher Höhe wir Ihre Fahrkosten übernehmen. Mit unserer Online-Post in Meine SBK erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung.
3. Rechnungserstattung: Hat die Fahrt stattgefunden, laden Sie ganz einfach die Rechnung und ggf. weitere Bescheinigungen in Meine SBK hoch. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post. Innerhalb weniger Tage bekommen Sie die Erstattung auf Ihr Konto überwiesen.
Mehr Sicherheit durch persönliche Beratung
Sie haben Fragen zu Fahrkosten oder möchten wissen, ob wir uns an Ihren Fahrten beteiligen können? Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Meine SBK-App, in unserer Kundenberater-Suche oder Sie nutzen unser SBK-Kundentelefon mit der Telefonnummer 0800 072 572 572 50.