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Erleichterung der Pflege zu Hause

Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Umbau für barrierefreies Wohnen

Profitieren Sie bei der häuslichen Pflege von finanziellen Entlastungen. Wir bezuschussen Wohnraumanpassungen, die eine selbstständige Lebensführung fördern und Pflegehilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe.

Eine ältere Dame hat Besuch von ihrer Enkelin und sie essen gemeinsam Kuchen.
©gettyimages / Halfpoint

Erleichterung der Pflege zu Hause – Ihre SBK-Vorteile:

  • Wir unterstützen Sie finanziell, um die Pflege daheim zu ermöglichen und zu erleichtern.
  • Ihre Pflegehilfsmittel können Sie sich ganz bequem zusenden lassen oder jeden Monat in Ihrer Apotheke abholen.
  • Wir beraten Sie gern zu den Leistungen, die Ihnen die Pflege zu Hause erleichtern. Zusätzlich geben wir Ihnen Tipps für die Finanzierung eines Umbaus. Dann haben Sie jederzeit Planungssicherheit.
  • Pflegehilfsmittel

    Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie Pflegehilfsmittel?

  • Ein Pflegegrad von 1 bis 5 liegt vor.  
  • Die Betreuung und Pflege findet in Ihrem gewohnten Umfeld, also zu Hause, statt.
  • So bekommen Sie Pflegehilfsmittel:

    Pflegehilfsmittel können Sie über Vertragspartner wie Apotheken und Sanitätshäuser beziehen. Kontaktdaten von Vertragspartnern in Ihrer Nähe stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Diese Anbieter haben die erforderlichen Antragsformulare vorliegen und rechnen die Kosten direkt mit der SBK ab. Alternativ können Sie die Produkte selbst kaufen und die Belege zur Erstattung bei der Pflegekasse einreichen.

  • Pflegehilfsmittel für den einmaligen Gebrauch, zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Dafür werden bis zu 40 € monatlich von uns übernommen. 
  • Pflegehilfsmittel für den Mehrfachgebrauch, zum Beispiel waschbare Bettschutzeinlagen. Dafür übernehmen wir die tatsächlichen Kosten, ggf. abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
  • Hausnotruf

    Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie einen Hausnotruf?

  • Ein Pflegegrad von 1 bis 5 liegt vor.
  • Die Betreuung und Pflege findet in Ihrem gewohnten Umfeld, also zu Hause statt.
  • Sie leben allein oder sind über weite Teile des Tages allein.
  • Aufgrund Ihres Krankheits- oder Pflegezustands ist es Ihnen in Notsituationen, wie zum Beispiel bei einem Sturz, nicht möglich, eigenständig Hilfe zu holen.
  • So bekommen Sie einen Hausnotruf:

    Nehmen Sie Kontakt mit einem Anbietenden für Hausnotrufgeräte auf und schließen Sie mit diesem einen Vertrag ab. Nachdem uns die Unterlagen des Anbietenden vorliegen, prüfen wir, ob die Voraussetzungen für einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 25,50 € erfüllt sind.

    Für alle weiteren Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle, Gehhilfen oder ein Pflegebett reichen Sie uns einfach das entsprechende ärztliche Rezept ein.

    Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern:

    Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie Hilfen zum Umbau der Wohnung?

  • Ein Pflegegrad von 1 bis 5 liegt vor.
  • Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt.
  • Die Pflege wird durch einen Umbau der Wohnung, zum Beispiel durch den Umbau einer Badewanne zur ebenerdigen Dusche, verbessert und erleichtert.
  • So bekommen Sie Leistungen, die Ihr Wohnumfeld verbessern

    Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag stellen und uns diesen zusammen mit einem Kostenvorschlag des handwerklichen Betriebs einreichen.

    Sobald geklärt ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützen wir die Wohnraumanpassung mit bis zu 4.000,- € pro Maßnahme. Diesen Zuschuss erhalten Sie ohne Einkommensprüfung. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung den Umbau nutzen, steht jedem Einzelnen dieser Zuschuss zu. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer geförderten Wohngemeinschaft leben, ist der Gesamtbetrag auf 16.000,- € begrenzt.

    Auch die Kosten eines Umzugs in eine barrierefreie Wohnung tragen wir.

    SBK-Pflegefachberatung

    Die SBK-Pflegefachberatung hilft Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Verbesserung des Wohnumfelds unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) weiter. 

    Mehr zum Thema:

  • Antrag Pflegebedürftigkeit
  • Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige
  • Pflege durch einen Pflegedienst
  • Kombinierte Pflege durch Privatperson und Pflegedienst
  • Alternative Wohnformen
  • Pflegezusatzversicherung
  • Haben Sie noch Fragen?

    Die SBK-Pflegefachberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zur Pflege unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
    Die Kontaktdaten von Ihrer persönlichen Kundenberaterin oder von Ihrem persönlichen Kundenberater finden Sie in Ihrer Meine SBK App oder in der Kundenberater-Suche.

    Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?

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    0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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