Pflege durch eine Privatperson
Bei der Pflege zu Hause erhalten Sie finanzielle Unterstützung von uns
Wenn Sie oder Ihr Familienmitglied zu Hause von einer Privatperson, zum Beispiel Kindern, dem Ehepartner bzw. der Ehepartnerin oder einer befreundeten Person gepflegt wird, erhalten Sie finanzielle Unterstützung von uns im Rahmen des Pflegegeldes.
Welche Voraussetzungen gelten für das Pflegegeld?
- Es liegt ein Pflegegrad von 2 bis 5 vor.
- Die Betreuung und Pflege findet im gewohnten Umfeld, also zu Hause, statt.
- Die Pflege leistet eine Privatperson, und kein Pflegedienst ist in die Pflege mit eingebunden.
Wie hoch ist das monatliche Pflegegeld?
Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
Pflegegrad | Pflegegeld (ab 2024) |
---|---|
2 | 332 € |
3 | 573 € |
4 | 765 € |
5 | 947 € |
So bekommen Sie Pflegegeld
Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen und uns mitteilen, dass Sie Pflegegeld in Anspruch nehmen wollen.
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zur Pflege unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) weiter. Dort bekommen Sie weitere Informationen und können einen Pflegeantrag stellen oder Ihre bisherige Leistung auf Pflegegeld umstellen.
Wie wird die Qualität der Pflege durch eine Privatperson sichergestellt?
Bei Pflegebedürftigen, die sich von einer Privatperson pflegen lassen und die Pflegegeld beziehen, ist in regelmäßigen Abständen ein Beratungseinsatz durch einen ambulanen Pflegedienst erforderlich. Bei einem solchen Beratungseinsatz prüft der Pflegedienst, ob die Qualität der Pflege sichergestellt ist. Gleichzeitig können Sie sich zu Pflegethemen beraten lassen. Die Kosten übernehmen wir wie folgt für Sie:
- Pflegegrade 2 und 3: ein Beratungseinsatz pro Kalenderhalbjahr, Übernahme von bis zu 23 € pro Beratungseinsatz
- Pflegegrade 4 und 5: ein Beratungseinsatz pro Quartal, Übernahme von bis zu 33 € pro Beratungseinsatz