Pflege durch einen Pflegedienst
Zu Hause durch einen professionellen Pflegedienst gut betreut werden
Wenn Sie zu Hause durch einen Pflegedienst gepflegt werden, unterstützen wir Sie mit Pflegesachleistungen.
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie die Pflegesachleistung?
- Pflegegrad 2 bis 5 liegt vor.
- Die Betreuung und Pflege findet in Ihrem gewohnten Umfeld, also zu Hause statt.
- Die Pflege leisten professionelle Pflegekräfte einer Sozialstation oder eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes.
Wie finde ich einen geeigneten Pflegedienst?
Bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst, der von den gesetzlichen Pflegekassen zugelassen ist, unterstützen wir Sie. Zudem steht Ihnen der BKK Pflegefinder zur Verfügung. Dort können Sie gezielt Informationen zu Pflegediensten abrufen und die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen.
Die SBK-Checkliste unterstützt Sie bei der Wahl des richtigen Pflegedienstes.
Wie hoch sind die monatlichen Pflegesachleistungen?
Die Höhe richtet sich nach ihrem Pflegegrad.
Pflegegrad | Pflegesachleistung (ab 2024) |
---|---|
1 | Entlastungsbudget 125 € |
2 | 761 € |
3 | 1.432 € |
4 | 1.778 € |
5 | 2.200 € |
So bekommen Sie Pflegesachleistung
Voraussetzung ist, dass Sie einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen und uns mitteilen, dass Sie Pflegesachleistung in Anspruch nehmen wollen.
Die SBK-Pflegeberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zur Pflege unter 0800 072 572 582 50 weiter. Dort bekommen Sie weitere Informationen und können einen Pflegeantrag stellen oder Ihre bisherige Leistung auf Pflegesachleistung umstellen.
Sie schließen einen Vertrag mit dem Pflegedienst ab und legen fest, welche Pflegeleistungen Sie monatlich in Anspruch nehmen wollen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit uns ab.