Welche Pflegeleistungen kann ich mit Pflegegrad 2 erhalten?
Leistungsübersicht – ambulante Pflege
Falls Sie zuhause gepflegt werden, kommen diese ambulanten Leistungen für Sie infrage:
Ambulante Leistungen | Betrag ab 2024 (monatlich) |
---|---|
Pflegegeld | 332 € |
Pflegesachleistung | 761 € |
= Pflegegeld + Pflegesachleistung | Je nachdem, wie hoch die Rechnung Ihres Pflegedienstes ist, verändert sich der Betrag des Pflegegeldes entsprechend. Beispiel: Der Pflegedienst erhält monatlich 152,50 € an Pflegesachleistung, das sind 20 % vom Gesamtbetrag. Das Pflegegeld von 332 € reduziert sich also um 20 %. Das ergibt 265,60 € (verbleibende 80 %) Pflegegeld, das Ihnen von uns noch ausgezahlt wird. |
Zusätzliche ambulante Leistungen | Betrag (monatlich) |
---|---|
Entlastungsbetrag | 125 € |
Tages- oder Nachtpflege | bis zu 689 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € |
Unterstützungsmöglichkeiten bei der Betreuung durch pflegende Angehörige | Betrag |
---|---|
Verhinderungspflege* | 1.612 € (max. 42 Tage) - Kann um bis zu 806 € auf insgesamt 2.418 € aufgestockt werden. |
Kurzzeitpflege* | 1.774 € (max. 56 Tage) - Kann um bis zu 1.612 € auf insgesamt 3.386 € aufgestockt werden. |
Sonstige Leistungen | Betrag |
---|---|
Wohnumfeldverbesserungen | bis zu 4.000 € (einmalig) |
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 € (monatlich) |
Hausnotruf | 25,50 € (monatlich) |
Digitale Pflegeanwendungen | bis zu 50 € (monatlich) |
Leistungsübersicht – stationäre Pflege
Falls Sie in einer vollstationären Einrichtung gepflegt werden, kommen diese stationären Leistungen für Sie infrage:
Stationäre Leistung | Betrag ab 2024 (monatlich) |
---|---|
vollstationäre Pflege | 770 € |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil in der vollstationären Pflege |
|
vollstätionäre Pflege in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung | 15 % des Heimentgelts (bis zu 266 €) |
Wichtig zu wissen: Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, zahlen wir die Leistungen nur zur Hälfte. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon.