Kinderkrankengeld

Damit Sie Ihr erkranktes Kind betreuen können, zahlen wir Ihnen Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld bekommen Sie als berufstätige Eltern, um sich um Ihr erkranktes Kind zu Hause oder als Begleitung im Krankenhaus zu kümmern. Da Sie während dieser Zeit nicht arbeiten können, bekommen Sie den größten Teil Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts durch uns weitergezahlt. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Bezug von Kinderkrankengeld gelten und was es sonst noch zu beachten gibt. So können Sie sicher sein, die bestmögliche Unterstützung zu bekommen.

Höhe des Kinderkrankengelds

Für Angestellte

Wir zahlen Ihnen 90 % Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Haben Sie in den letzten zwölf Monaten von Ihrem Arbeitgeber einmalige Zahlungen bekommen, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, beträgt das Kinderkrankengeld sogar 100 %. Es gibt eine Höchstgrenze für das Kinderkrankengeld. Sie liegt bei 120,75 € pro Tag im Jahr 2024 (2023: 116,38).

Damit Ihnen in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung keine Nachteile entstehen, werden aus dem Kinderkrankengeld Beiträge gezahlt. In der Krankenversicherung bezahlen Sie keine Beiträge. Die Beiträge werden aus 80 % Ihres Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens berechnet. Ihr Anteil wird aus dem Betrag des Kinderkrankengelds berechnet. Sie zahlen höchstens die Hälfte der Beiträge. Den Rest übernehmen wir. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir ziehen Ihren Beitragsanteil direkt vom Kinderkrankengeld ab und überweisen ihn zusammen mit unserem Anteil direkt an den jeweiligen Versicherungsträger.

Für Selbstständige

Für die Berechnung und Höhe Ihres Kinderkrankengelds ist Ihr Arbeitseinkommen maßgebend, für das Sie Beiträge zahlen. Die gesetzliche Höchstgrenze pro Tag beträgt 120,75 € im Jahr 2024 (2023: 116,38 €). Wer in der Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung pflichtversichert ist, zahlt die Beiträge für diese Sozialversicherung. Ihr Anteil wird aus dem Betrag des Kinderkrankengelds berechnet. Sie zahlen höchstens die Hälfte der Beiträge. Den Rest übernehmen wir. Nach Eingang Ihres Antrags brauchen wir noch die Informationen, ob und zu welchen Sozialversicherungszweigen Sie Beiträge zahlen. Dazu kommen wir auf Sie zu. Sobald wir diese Informationen haben, schauen wir uns Ihre Unterlagen an.

Kinderkrankengeld bei Betreuung zu Hause

 

Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

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