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Schwangerschaftsvorsorge

Für ein rund um sicheres Gefühl

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft! Nun beginnt eine aufregende Zeit für Sie. Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen begleiten und beraten Sie während Ihrer gesamten Schwangerschaft, bei der Geburt und auch darüber hinaus. Diese umfassende medizinische Betreuung stellt sicher, dass es Ihnen und Ihrem Kind gut geht.

Eine schwangere Frau berührt ihren Bauch und betrachtet sich im Spiegel.

Schwangerschaftsvorsorge – Ihre SBK-Vorteile:

  • Die SBK übernimmt die Kosten für Ihre gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge.
  • Für Ihre Geburtsvorbereitungskurse bei einer zugelassenen Hebamme übernehmen wir die Kosten.
  • Profitieren Sie mit dem SBK-Babyglück von vielen attraktiven Zusatzleistungen im Gesamtwert von bis zu 200 Euro.
  • Das SBK-Gesundheitstelefon Schwangerschaft & Kind ist rund um die Uhr für Sie da.
  • Alternativ können Sie sich mit der Keleya-App via Hebammen-Onlineberatung auch digital in der Schwangerschaft begleiten lassen.
  • Wichtige Untersuchungen für Sie und Ihr Baby

    Eine regelmäßige Vorsorge gibt Ihnen das sichere Gefühl, dass es Ihnen und Ihrem Baby gut geht. Die SBK übernimmt die Kosten für folgende Untersuchungen:


    Erstuntersuchung (5. bis 8. SSW)

    Schon früh in der Schwangerschaft findet Ihre erste Vorsorgeuntersuchung statt. Dabei wird sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausführlich Zeit für Sie nehmen und sich nach Ihrem allgemeinen Wohlbefinden, Ihrem Impfstatus und familiären Vorerkrankungen erkundigen. Zudem berät Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie zu Ernährung, Arbeit, Sport und Reisen, die Einnahme von Medikamenten, dem Verzehr von Genussmitteln und der Krebsfrüherkennung während Ihrer Schwangerschaft. Das erwartet Sie bei der Erstuntersuchung:

  • Gewichtsbestimmung
  • Blutdruckmessung
  • Urintest auf Eiweiß, Glukose und Bakterien
  • Bluttests (Bestimmung des Hämoglobinwerts, der Blutgruppe und des Rhesus-Faktors sowie Antikörper-Suchtest und Test auf Röteln- und Hepatitis-Antikörper)
  • Allgemeine gynäkologische Untersuchung, Abtasten der Gebärmutter und des Muttermundes
  • Durchführung eines Tests auf Chlamydien und Lues 
  • Ggf. Durchführung eines HIV-Tests 
     
  • Folgeuntersuchungen

    Ihre Frauenarztpraxis oder Ihre Hebamme hat während Ihrer ganzen Schwangerschaft immer die Gesundheit von Ihnen und Ihrem Baby im Blick. Weitere Vorsorgeuntersuchungen finden zunächst alle vier Wochen, in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sogar alle zwei Wochen statt.
     

    Ultraschall (ab der 9. SSW)

    Zur gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge gehören drei Ultraschalluntersuchungen. Werden dabei Auffälligkeiten festgestellt, kann Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt selbstverständlich weitere Untersuchungen veranlassen.
     

    Cardiotokografie (CTG) (ab der 26. SSW)

    Insbesondere im letzten Drittel der Schwangerschaft kann ein Wehenschreiber, auch Cardiotokografie/CTG genannt, eingesetzt werden. Dabei werden die Herztöne Ihres ungeborenen Kindes aufgezeichnet. Gleichzeitig misst das CTG Ihre Wehentätigkeit. Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt erfährt so, ob es Ihrem Baby gut geht und ob es ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird. Das CTG wird mittlerweile nur noch eingesetzt, wenn es medizinisch wichtig ist. Ein Grund kann zum Beispiel ein erhöhtes Risiko für eine Frühgeburt sein.

    Wichtige Tests für Sie und Ihr Baby

    Diese Tests in der Schwangerschaft geben Ihnen die Sicherheit, dass es Ihnen und Ihrem Kind gut geht. Wenn Sie dazu Fragen haben, lassen Sie sich in aller Ruhe von Ihrer Frauenarztpraxis beraten. Die SBK übernimmt die Kosten für folgende Tests:

  • HIV-Test (5. bis 8. SSW)
    Die Untersuchung auf HIV (AIDS) wird allen Schwangeren empfohlen. Im Mutterpass wird nicht das Testergebnis eingetragen, sondern lediglich, dass der Test durchgeführt wurde.

  • Test auf Chlamydien (5. bis 8. SSW)
    Chlamydien sind Krankheitserreger, die im Gebärmutterhals vorkommen und unter anderem zu Augen- und Lungenentzündungen beim Neugeborenen führen können. Ist Ihr Test positiv, können Sie mit einem Antibiotikum behandelt werden.

  • Hämoglobingehalt (Hb-Wert) (5. bis 8. SSW)
    Der Test gibt Aufschluss über einen möglichen Eisenmangel. Als Schwangere brauchen Sie mehr Eisen, um rote Blutkörperchen zu bilden. Ist der Wert zu niedrig, kann Ihre Frauenarztpraxis Sie medizinisch unterstützen.

  • Test auf Syphiliserreger (Lues-Such-Reaktion) (5. bis 8. SSW)
    Eine Infektion mit Lues (Syphilis) ist selten. Bleiben Erreger unerkannt, kann es jedoch die Gesundheit Ihres Kindes vor und nach der Geburt schwer beeinträchtigen. Daher wird untersucht, ob Hinweise auf diese Infektion vorliegen. Eine Infektion lässt sich mit Antibiotika behandeln. Das Testergebnis wird nicht im Mutterpass festgehalten.

  • Toxoplasmose-Test (5. bis 8. SSW)
    Toxoplasmose ist eine bakterielle Infektion, die über tierische Lebensmittel und verunreinigtes Gemüse und Obst übertragen wird. Auch Katzenkot und Gartenerde gelten als Ansteckungsrisiko. Die Infektion ist für gesunde Menschen harmlos. Anders ist es, wenn die Erstinfektion mit dem Toxoplasmose-Erreger während der Schwangerschaft stattfindet. Dann besteht eine ernstzunehmende Gefahr für Mutter und Kind. Aus diesem Grund übernehmen wir die Kosten, wenn Ihre Frauenarztpraxis eine Ansteckung vermutet.

    Im Rahmen des SBK-Babyglück können Sie den Toxoplasmose-Test auch ohne Infektionsverdacht in Anspruch nehmen.

  • Vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung (ab der 12. SSW)
    Unter bestimmten Bedingungen kann eine Schwangere Abwehrstoffe gegen das Blut ihres ungeborenen Babys entwickeln. Das ist der Fall, wenn der werdenden Mutter rhesus-negativ ist und ihr Baby rhesus-positiv. Rhesus-negativ bedeutet, dass der Frau eine bestimmte Eigenschaft bei den roten Blutkörperchen fehlt. Dieser Test untersucht, ob Ihr Baby rhesus-positiv ist. Denn dann können Sie Medikamente erhalten – und Ihr Baby so schützen.

  • Test auf Schwangerschaftsdiabetes (24. bis 28. SSW)
    Der Blutzuckertest ist eine wichtige Vorsorgeuntersuchung für Sie und Ihr ungeborenes Kind. Von einem Schwangerschaftsdiabetes spricht man, wenn der Blutzucker während der Schwangerschaft bestimmte Werte übersteigt. Damit erhöht sich auch das Risiko für einige seltene Geburtskomplikationen.

  • Häufige Fragen zur Schwangerschaftsvorsorge

    Der sogenannte nicht-invasive Pränatal-Test (NIPT) ist ein Bluttest, mit dem sich das kindliche Erbgut auf die Trisomien 13, 18 und 21 untersuchen lässt. Die SBK übernimmt die Kosten für diesen Test unter diesen Voraussetzungen:

  • wenn andere Untersuchungen einen Hinweis auf eine Trisomie ergeben.
  • wenn Sie als Schwangere mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt entschieden haben, dass der Test für Sie persönlich sinnvoll ist.
  • Der Test ist freiwillig und Sie entscheiden, ob Sie ihn in Anspruch nehmen möchten oder nicht.

    Im Rahmen einer Schwangerschaftsvorsorge gibt es einige zusätzliche Untersuchungen. Diese bezahlen Sie jedoch privat. Lassen Sie sich deshalb ausführlich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten, ob diese Leistungen für Sie sinnvoll sind.

    Eine Entscheidungsunterstützung für Sie bietet der IGEL-Monitor. Hier finden Sie ausführliche Informationen rund um die individuellen Gesundheitsleistungen und ihre Vor- und Nachteile.

    Sollten Sie sich für zusätzliche Untersuchungen entscheiden, ist das SBK-Babyglück für Sie interessant. Damit erhalten Sie attraktive Mehrleistungen rund um Ihre Schwangerschaft im Wert von bis zu 200 €.

    Sie können sowohl bei Ihrer Frauenarztpraxis als auch bei einer freiberuflichen Hebamme die Vorsorge vornehmen lassen. Auch eine Behandlung im Wechsel ist möglich. Eine Ausnahme sind die Ultraschalluntersuchungen. Diese dürfen nur von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt vorgenommen werden.

    Sie können Ihre Frauenarztpraxis während der Schwangerschaft wechseln. Allerdings ist das nur zu Beginn des neuen Quartals möglich. Denn Ihre bisherige Praxis hat für die Betreuung Ihrer Schwangerschaft bereits eine Pauschale für das gesamte Quartal abgerechnet.

    Sollten Sie während des Quartals wechseln, erhalten Sie daher von der neuen Praxis eine Privatrechnung.

    Legen Sie in der neuen Praxis Ihren Mutterpass vor. Dann weiß Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gleich über den bisherigen Verlauf Ihrer Schwangerschaft Bescheid. Außerdem kann die neue Arztpraxis feststellen, ob die Betreuungspauschale schon abgerechnet wurde.

    Mehr zum Thema:

  • SBK-Babyglück
  • Keleya
  • Gesundheitsprogramm STARKE KIDS
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    Bildquellen: SBK

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