Hautkrebsvorsorge
Informationen und Entscheidungshilfe zur Hautkrebsvorsorge
Hautkrebs kommt häufiger vor als manche denken. Deshalb lohnt es sich, die eigene Haut und eventuelle Muttermale regelmäßig selbst anzuschauen. Ab einem Alter von 35 Jahren wird empfohlen, alle zwei Jahre die Haut ärztlich untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung ist vor allem für Risikogruppen wichtig, also Menschen mit heller Haut und vielen Muttermalen. Die einfachste und beste Vorsorge ist laut Expertenmeinung bis heute ein effizienter Sonnenschutz durch Lotionen oder Sonnencremes.
So läuft die Hautkrebsvorsorge ab:
Eine Früherkennungsuntersuchung dient vor allem einem Ziel: Bei einem gesunden Menschen eine Erkrankung zu entdecken, bevor sich Symptome bemerkbar machen. Daher gelten diese Menschen zum Zeitpunkt der Untersuchung als gesund. Bei einer frühzeitigen Entdeckung können sie schneller behandelt werden und man kann den Verlauf positiv beeinflussen. Sobald Sie Auffälligkeiten, zum Beispiel veränderte Hautstellen bemerken oder Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Verdacht hat, handelt es sich um keine Früherkennungsuntersuchung mehr. Die entsprechend notwendigen Untersuchungen zur weiteren Abklärung der verdächtigen Hautstelle gehören dann zur Behandlung und sind eine Kassenleistung.
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Regelung bei Versicherten ab 35 Jahren
Bei Versicherten ab 35 Jahren ist das Hautkrebsscreening eine gesetzliche Leistung und wird generell über die SBK-Gesundheitskarte abgerechnet. Sie können diese Untersuchung alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Wenn Sie zum Beispiel im Juni 2023 bei der Hautkrebsvorsorge waren, können Sie diese Untersuchung wieder ab Januar 2025 nutzen.
Sobald Sie jedoch selbst eine Hautstelle entdecken, die verdächtig aussieht, können Sie diese bei einer Hautärztin oder einem Hautarzt jederzeit als Behandlung untersuchen lassen. Auch hierzu genügt die Vorlage Ihrer SBK-Gesundheitskarte.
Regelung bei Versicherten bis 34 Jahren
Bei Versicherten bis 34 Jahren übernehmen wir als Extra-Leistung die Kosten für die Hautkrebsvorsorge von bis zu 25 € – einmal im Jahr. Die Vorsorgeuntersuchung können Sie bei zugelassenen und zertifizierten Hautärztinnen und Hautärzten in Anspruch nehmen. Nach der Untersuchung erhalten Sie in den meisten Bundesländern eine Rechnung, die Sie bei uns einreichen können. Dazu laden Sie die Rechnung ganz einfach in der Meine SBK hoch. Alternativ senden Sie uns die Rechnung per Post: Hier finden Sie unsere
In folgenden Bundesländern gibt es abweichende Regelungen:
Bayern: In Bayern dürfen wir die Kosten für das Hautkrebsscreening für unter 35-Jährige alle zwei Jahre übernehmen. Die Übernahme der Kosten ist nur bei am Vertrag teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten möglich. Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater informiert Sie gerne über teilnehmende Arztpraxen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit uns über Ihre SBK-Gesundheitskarte. Sollte dies bei Ihrer Hautarztpraxis nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater.
Sobald Sie selbst Auffälligkeiten an Ihrer Haut feststellen (z.B. ein verändertes, auffälliges Muttermal) und diese untersuchen lassen, handelt es sich um keine Vorsorge mehr. Diese Untersuchungen gehören dann zur ärztlichen Behandlung, für die wir jederzeit die Kosten übernehmen.
Bremen: Wir übernehmen jährlich die Kosten für das Hautkrebsscreening für alle Personen unter 35 Jahren bei zertifizierten Dermatologen. Sie bekommen keine Rechnung, die Abrechnung erfolgt direkt mit uns über Ihre SBK-Gesundheitskarte.
So bekommen Sie die Hautkrebsvorsorge:
Die Hautkrebsvorsorge können Sie in Arztpraxen für Allgemeinmedizin, für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Dermatologie sowie für innere Medizin durchführen lassen. Dabei gilt jedoch eine Voraussetzung: Die Ärztin oder der Arzt muss an einer Zertifizierung für das Hautkrebs-Screening teilgenommen haben. Dies ist notwendig, um die Untersuchung als gesetzliche Kassenleistung abrechnen zu können oder um eine Erstattung der Kosten zu erhalten. Bitte beachten Sie: Es gibt jeweils unterschiedliche Regelungen für die Hautkrebsvorsorge bei Versicherten bis 34 Jahren und ab 35 Jahren.