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Alle Informationen zum Impfpass

Impfpass richtig lesen: Impfschutz erkennen und bei Bedarf auffrischen

Der Impfpass begleitet uns im besten Fall ein Leben lang. Er dokumentiert alle Impfungen und zeigt, wann es Zeit für eine Auffrischung ist. Wie ist das gelbe Heftchen zu lesen? Was ist zu tun, wenn der Impfpass verloren geht oder nicht mehr auf dem aktuellsten Stand ist? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

Eine Hand hält einen geöffneten Impfpass, es sind die eingetragenen Impfungen zu erkennen.

Impfungen für Erwachsene – Ihre SBK-Vorteile:

  • Das SBK-Gesundheitstelefon berät zu allen Fragen rund um das Impfen.
  • Wenn Sie die empfohlenen Impfungen vornehmen lassen, erhalten Sie dafür im Rahmen des SBK-Bonusprogramms einen Bonus.
  • Woher bekomme ich meinen Impfpass?

    Mit der ersten Impfung kurz nach der Geburt stellt die Arztpraxis den Impfpass aus. Dieser sollte, wenn möglich, ein Leben lang weitergeführt werden. So kann man bei jeder ärztlichen Behandlung nachvollziehen, welcher Impfschutz vorliegt.

    Die meisten Menschen besitzen einen gelben Impfpass, der nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt ist. Vereinzelt gibt es in Deutschland auch noch einen älteren weißen Faltausweis, der ähnlich aufgebaut ist. Der WHO-Impfpass ist ein internationales Dokument und enthält alle Informationen in Deutsch, Englisch und Französisch. Deshalb ist er auch bei Auslandsreisen, vor allem in Länder mit Impfbestimmungen, ein wichtiger Begleiter.

    Impfpass verloren: Schritt für Schritt zum neuen Impfpass

    Ihre Impfungen sind nicht vollständig dokumentiert? Oder Ihr Impfpass ist verloren gegangen? Dann sollten Sie zunächst Ihre Kinder- oder Hausarztpraxis kontaktieren. In Ihrer Patientenakte sollten alle Impfungen dokumentiert sein, sodass die Vermerke im Impfpass ärztlich nachgetragen werden können. Sind frühere Impfungen nicht mehr in Erfahrung zu bringen, gelten diese als „nicht geimpft“. In diesem Fall empfehlen Arztpraxen, alle nicht dokumentierten und notwendigen Impfungen nachzuholen. Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt wird Sie individuell beraten, welche Impfungen dies bei Ihnen sind.

    Wenn Ihr alter Impfpass verloren gegangen ist oder Sie noch nie einen Impfpass hatten, werden die Schutzimpfungen in einen neuen Impfpass eingetragen. Diesen erhalten Sie in Ihrer Arztpraxis. Einen Impfpass zu bestellen oder zu beantragen, ist nicht möglich.

    Theoretisch kann auch eine Antikörperuntersuchung bei Ihnen durchgeführt werden. Über eine Blutuntersuchung, Titer-Test genannt, können Antikörper gegen bestimmte Erkrankungen nachgewiesen werden. So kann man herausfinden, ob Sie bereits immun sind. Allerdings sind diese Untersuchungen in der Regel nicht empfehlenswert: Sie sind nicht vollständig aussagekräftig und müssen in den meisten Fällen privat bezahlt werden. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei Personen mit Immunschwäche, kann ärztlich zu Titer-Tests geraten und diese dann über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.

    Tipp: Fertigen Sie nach jeder neuen Impfung eine Kopie des Impfausweises an. So haben Sie die Informationen vorliegen, auch wenn der Impfpass verloren geht. Die erfolgten Impfungen können dann in einen neuen Impfpass übertragen werden.

    Seite für Seite: den Impfpass verstehen

    Für jede Impfung wird zunächst das Datum in Ihren Impfpass eingetragen. So lässt sich genau nachvollziehen, wann diese aufgefrischt werden muss.

    Dann folgt der Name des Impfstoffs sowie die Chargenbezeichnung – meist mittels eines Aufklebers. Kommt es durch eine Impfung zu Nebenwirkungen, lässt sich durch die Chargenbezeichnung genau nachvollziehen, um welchen Impfstoff es sich gehandelt hat.

    Darüber hinaus wird die entsprechende Krankheit beziehungsweise die Krankheitserreger angekreuzt, gegen die geimpft wurde.

    Schließlich wird noch der Name der impfenden Ärztin oder des Arztes mit Unterschrift und Stempel eingetragen.

    Der Blick in den Impfpass:

    Nach dem Deckblatt folgen die Vermerke über Gelbfieberimpfungen. Manche Länder fordern bei der Einreise einen entsprechenden Nachweis. Nur staatlich anerkannte Gelbfieberimpfstellen dürfen solche Impfungen vornehmen und bescheinigen.

    Auf den nachfolgenden Seiten werden Standardimpfungen eingetragen – vom Säuglings- bis zum Erwachsenenalter. Zu den Standardimpfungen zählen in Deutschland Tetanus und Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) sowie Mumps, Masern und Röteln (MMR).

    Für Impfungen gegen Grippe (Influenza) haben die meisten Impfpässe einen zusätzlichen Abschnitt. Hier kann jährlich die Impfung gegen Influenza eingetragen werden.

    Anschließend werden im Impfpass besondere Impfungen aufgeführt, die beruflich, für Reisen oder für bestimmte Personengruppen notwendig sind. Das können Impfungen wie Tollwut, Hepatitis A, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME oder Zeckenimpfung) oder HPV-Impfungen (Gebärmutterhalskrebs) sein.

    Die STIKO spricht in Deutschland schon seit 1998 keine Empfehlung mehr für die Impfung gegen Tuberkulose (BCG-Impfung) aus. Dennoch kann es manchmal relevant sein, zu untersuchen, ob Sie bereits an Tuberkulose oder anderen Mykobakterien-Infektionen erkrankt waren oder eine Impfung erhalten haben. Dies kann über einen Hauttest erfolgen. Das Ergebnis des sogenannten Tuberkulintests wird im Impfpass vermerkt.

    Ob Sie gegen bestimmte Krankheiten, etwa Röteln, ausreichend durch eine Impfung oder eine bereits durchgemachte Erkrankung geschützt sind, können in bestimmten Fällen Blutuntersuchungen aufzeigen. Das ist zum Beispiel bei Frauen mit Kinderwunsch relevant. Diese Ergebnisse werden ebenfalls in den Impfpass eingetragen – meist auf einer der hinteren Seiten.

    Im Notfall, etwa wenn Sie eine Verletzung haben und Ihr Impfschutz nicht ausreicht, können Sie durch eine passive Immunisierung ärztlich geschützt werden, beispielsweise gegen Tetanus. Die Verabreichung der Antikörper wird an der entsprechenden Stelle im Impfpass vermerkt.

    Abschließend können im Impfpass wichtige medizinische Daten für den Notfall eingetragen werden. Zum Beispiel Ihre Blutgruppe, Allergien oder chronische Erkrankungen.

    Hier finden Sie häufige Abkürzungen, die Ihnen rund um die Impfung, z.B. auch in Ihrem Impfpass, begegnen können:

    AbkürzungBedeutung

    aP

    Pertussis (Keuchhusten)

    D oder d     

    Diphtherie

    DT oder Td

    Diphtherie/Tetanus-Kombinationsimpfstoff

    DTaP oder Tdap

    Diphtherie/Tetanus/Pertussis-Kombinationsimpfstoff

    FSME

    Frühsommermeningoenzephalitis

    HA

    Hepatitis A

    HB

    Hepatitis B

    Hib

    Haemophilus influenzae Typ b

    HPV

    Humane Papillomaviren

    IfSG

    Infektionsschutzgesetz

    IPV

    Inaktivierte Poliomyelitis-Vakzine (Impfstoff gegen Kinderlähmung)

    MMR

    Masern/Mumps/Röteln-Kombinationsimpfstoff

    MMR-V

    Masern/Mumps/Röteln/Varizellen-Kombinationsimpfstoff

    T

    Tetanus (Wundstarrkrampf)

    Tbc

    Tuberkulose

     

    Wann wird welche Impfung empfohlen?

    Auf der letzten Seite des Impfpasses finden Sie einen Impfkalender, der zeigt, zu welchem Zeitpunkt welche Standardimpfung angeraten ist. Die aktuellsten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) hält das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Webseite parat. Hier geht’s zum Impfkalender der STIKO.

    Darüber hinaus gibt es weitere Impfempfehlungen der STIKO für bestimmte Personengruppen. Diese Indikationsimpfungen gelten für Personen mit Grunderkrankungen und Immunschwächen oder für Personen, die aufgrund ihres Berufes besonderen Risiken ausgesetzt sind. Auch für Auslandsreisen können weitere Impfungen empfehlenswert sein.

    Hier finden Sie weitere Informationen zu wichtigen Schutzimpfungen.

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    Bildquellen: SBK

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