Zahnersatz – Möglichkeiten und Kosten
Bei uns bekommen Sie umfassende Beratung und verschiedene Optionen für weniger Kosten bei Zahnersatz
Wenn Füllungen den eigenen Zahn nicht mehr erhalten können oder wenn es durch einen Unfall zu Zahnverlust gekommen ist, ist Zahnersatz notwendig. Je nach Umfang des Verlusts an Zahnsubstanz können ein oder mehrere Zähne durch Zahnersatz ersetzt werden. Auf dieser Seite informieren wir Sie über häufige Formen von Zahnersatz, unterschiedliche Materialien, wie Sie Zahnersatz erhalten, wie Sie Kosten reduzieren können und welche Vorteile Sie bei uns haben.
Zahnersatz im Überblick
Nach einem Unfall oder wenn Füllungen den eigenen Zahn nicht mehr erhalten können, wird Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten erörtern. Je nach Umfang kann zum Beispiel eine Wurzelbehandlung erfolgen oder Zähne ersetzt werden, so dass die Kau- und Sprechfunktion weiterhin gegeben ist.
Egal, ob Krone, Brücke, Implantat oder Prothese: Bevor die Behandlung startet, bekommen Sie zunächst einen Heil- und Kostenplan, der von uns genehmigt werden muss. Aufgrund gesetzlicher Regelungen können wir in der Regel nur einen Teil der Kosten übenehmen, Sie als Patientin oder Patient leisten ebenfalls einen Anteil.
Formen von Zahnersatz
- Brücke: Eine Brücke füllt eine Zahnlücke zwischen zwei oder mehreren Zähnen, die durch einen Zahnverlust entstanden ist. Die angrenzenden Zähne dienen als Pfeiler, auf die die sogenannten Ankerkronen befestigt werden. Diese Zähne müssen gesund sein, damit die Brücke an ihnen befestigt werden kann. Zwischen den Ankerkronen befinden sich ein oder mehrere Brückenglieder, die die fehlenden Zähne ersetzen. Falls keine angrenzenden eigenen Zähne mehr vorhanden sind, kann eine Brücke auch auf Implantaten befestigt werden.
- Implantat: Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die direkt im Kieferknochen verankert wird und nicht mehr vorhandene Zahnwurzeln ersetzt. Auf Implantaten können sowohl Kronen als auch Brücken oder Prothesen verankert werden. Sie bieten somit die Möglichkeit, einen einzelnen Zahn bis hin zum vollständig zahnlosen Kiefer mit Zahnersatz zu versorgen. Implantate halten bei guter Pflege meist ein Leben lang. Zahnimplantate sind eine Privatleistung, die selbst bezahlt werden. Sie werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
- Krone: Während kleinere Zahndefekte mit einer Füllung behoben werden können, braucht man bei größeren eine Krone, um die fehlende Zahnsubstanz zu ersetzen. Kronen kommen also zum Einsatz, wenn ein Teil des Zahns fehlt. Etwa, weil er abgebrochen oder durch Karies geschädigt ist. Kronen bestehen meist aus Keramik, Metall oder Gold.
- Zahnprothese: Mit Prothesen werden fehlende Zähne ersetzt. Man nennt diese auch herausnehmbaren Zahnersatz, denn Prothesen können vom Träger oder der Trägerin selbstständig herausgenommen werden. Man unterscheidet zwischen Voll- oder Totalprothesen und Teilprothesen. Vollprothesen ersetzen alle fehlenden Zähne eines Kiefers, Teilprothesen nur teilweise fehlende. Zahnprothesen werden hauptsächlich aus Kunststoff gefertigt, oft in Verbindung mit einem Grundgerüst aus Metall.
Übersicht über Ihre geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten
Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin, welche Versorgung für Sie die richtige ist. Wenn die Entscheidung für eine bestimmte Form von Zahnersatz gefallen ist, erstellt Ihre Zahnarztpraxis einen sogenannten Heil- und Kostenplan, der uns elektronisch zur Genehmigung übermittelt wird. Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin klärt sie über die anstehende Behandlung mit einer entsprechenden Patienteninformation auf. Nach der elektronischen Genehmigung des Heil- und Kostenplans informieren wir Sie wie gewohnt per Brief.
Unter Umständen bekommen Sie einen Heil-und Kostenplan im Papierformat. Dies kann der Fall sein, wenn Ihre Zahnarztpraxis noch nicht am elektronischen Verfahren teilnimmt. Bitte senden Sie uns diesen Heil- und Kostenplan im Original per Post zu. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag.
Bonusheft einreichen
Ihr Bonusheft, in dem Ihre Zahnvorsorgeuntersuchungen dokumentiert sind, laden Sie ganz einfach in der Meine SBK-App hoch. Alternativ senden Sie es uns zusammen mit Ihrem Heil- und Kostenplan per Post zu. Nutzen Sie dafür gerne unseren Freiumschlag. Das Bonusheft können Sie auch digital im Rahmen SBK-Patientenakte nutzen. Dies ist abhängig vom technischen Ausstattungsgrad und der Anbindung an die Telematik-Infrastruktur der jeweiligen Zahnarztpraxis. Fragen Sie bei Interesse einfach in Ihrer Zahnarztpraxis, ob Sie das Bonusheft dort schon elektronisch bekommen können. Voraussetzung ist, dass Sie die SBK-Patientenakte nutzen.
Gesamtkosten der Behandlung: Ihr SBK-Zuschuss und private Kosten
Wir beteiligen uns abhängig vom Befund mit dem gesetzlich definierten Festzuschuss an Ihrem Zahnersatz. Dieser Festzuschuss beträgt 60 % der Kosten der medizinisch notwendigen Behandlung. Diese Behandlung nennt man Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für eine darüber hinausgehende Behandlung, wie zum Beispiel eine Krone aus Gold statt aus Metall, so tragen Sie die entstehenden Mehrkosten vollständig selbst.
Sie können Ihre Kosten reduzieren, indem Sie regelmäßig zur Zahnvorsorge gehen und dies in Ihrem Zahn-Bonusheft nachweisen können. So erhöht sich Ihr SBK-Zuschuss auf 70 % bei Heil- und Kostenplänen, wenn Sie Vorsorgeuntersuchungen für die vergangenen fünf Kalenderjahre vor Beginn Ihrer Behandlung nachweisen können. Er erhöht sich auf 75 % bei zehn nachgewiesenen Kalenderjahren.
Beispiel für eine Regelversorgung mit Zahnersatz zu 1.000 €
Bonus | SBK-Zuschuss | selbst zu tragende Kosten |
---|---|---|
ohne Bonus | 600 € | 400 € |
Bonus bei 5 Jahren nachgewiesenen Zahnvorsorgeuntersuchungen | 700 € | 300 € |
Bonus bei 10 Jahren nachgewiesenen Zahnvorsorgeuntersuchungen | 750 € | 250 € |
Erhöhter SBK-Zuschuss für Versicherte mit geringem Einkommen
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, kann sich der SBK-Zuschuss auf bis zu 100 % erhöhen. Dies ist abhängig vom Einkommen aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen. Den höheren Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten. Sprechen Sie bei Bedarf gerne Ihren persönlichen Kundenberater oder Ihre persönliche Kundenberaterin an.
Monatliche Brutto-Einkommensgrenzen im Jahr 2024:
- Alleinstehende Person: 1.414 €
- Person mit einem im Haushalt lebenden Angehörigen: 1.944,25 €
- Person mit mehreren im Haushalt lebenden Angehörigen: Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sich der Betrag von 1.944,25 € um jeweils 353,50 €.
Optionen zur Reduzierung des Eigenanteils:
- Über eine Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenateil bei Zahnersatz reduzieren. Spezielle Angebote für SBK-Versicherte finden Sie auf der Seite Zahn-Zusatzversicherung.
- Über unseren Kooperationspartner DentNet besteht die Möglichkeit, eine kostenfreie Regelversorgung oder Vergünstigungen bei Zahnersatz zu erhalten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Zahnbehandlung mit DentNet.
- Sie sind nicht an Ihre Zahnarztpraxis gebunden? Dann nutzen Sie einfach das Preisvergleichsportal von Medikompass. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite Preisvergleich bei Zahnärzten.
So bekommen Sie Zahnersatz:
- Heil- und Kostenplan (Papierformat): Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin einen Heil- und Kostenplan. Diesen senden Sie uns bitte im Original, also in Papierform, vor der geplanten Behandlung per Post zu. Unsere Adresse und einen Freiumschlag finden Sie hier.
- Digitaler Heil- und Kostenplan: Alternativ und mittlerweile in den meisten Fällen können wir den Heil- und Kostenplan elektronisch genehmigen: Sie erhalten von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt lediglich noch eine Patienteninformation mit den geplanten Kosten. Die Genehmigung des Heil- und Kostenplans findet dann direkt zwischen der Zahnarztpraxis und der SBK statt.
- Ihr Bonusheft, in dem Ihre Zahnvorsorgeuntersuchungen dokumentiert sind, laden Sie ganz einfach in der Meine SBK-App hoch. Oder Sie senden es zusammen mit Ihrem Heil- und Kostenplan per Post an uns.
- Dann berechnen wir den SBK-Zuschuss. In der Regel erhalten Sie wenige Tage nach Eingang der Unterlagen (per Post oder digital) die Information zum SBK-Zuschuss. Hinweis: Zu Ihrer Sicherheit wählen wir vereinzelt geplante umfangreiche Behandlungen für eine zahnärztliche Begutachtung aus, um Umfang und Kosten zu prüfen. Hierfür ist eine persönliche Begutachtung bei einer dafür qualifizierten Zahnarztpraxis notwendig. Trifft dies bei Ihrer geplanten Behandlung zu, informieren wir Sie entsprechend.
- Anschließend beginnt die zahnärztliche Behandlung. Diese kann je nach Art und Umfang des Zahnersatzes mehrere Termine in Anspruch nehmen.
So erfolgt die Abrechnung:
- Den SBK-Zuschuss rechnet die Zahnarztpraxis direkt über Ihre SBK-Gesundheitskarte mit uns ab. Alle Kosten, die Sie selbst tragen, stellt Ihnen die Zahnarztpraxis direkt in Rechnung.
- Bei einer sogenannten andersartigen Versorgung, zum Beispiel bei einem Implantat, wird die vollständige Behandlung direkt mit Ihnen abgerechnet. In diesem Fall laden Sie nach Abschluss der Behandlung die Rechnung ganz einfach in der Meine SBK-App hoch. AAlternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post. Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag. Wir erstatten Ihnen dann den zugesagten SBK-Zuschuss.
- Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie nach Abschluss der Behandlung privat bezahlte Kosten bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Wenn Sie bei unserem Kooperationspartner ARAG eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, übernehmen wir dies gerne für Sie.
- Auf Zahnersatz gibt es Gewährleistung. Jeder Zahnarzt und jede Zahnärztin ist dazu verpflichtet, Ihnen einen voll funktionsfähigen Zahnersatz nach deutschem Standard einzusetzen. Mit der Eingliederung des Zahnersatzes erhalten Sie eine Gewährleistung für 24 Monate. Ihre Zahnärztin bzw. Ihr Zahnarzt ist verpflichtet, während der Zeit der Gewährleistung kostenfreie Korrekturen am Zahnersatz vorzunehmen. Damit gegebenenfalls auftretende Mängel behoben werden können, sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.