Arztbesuch in Coronazeiten: Was Sie als Patient wissen sollten
Wir erklären, was es für Patienten bei einem Arztbesuch zu beachten gilt.
Viele Patienten sind in der aktuellen Situation unsicher, wenn es um das Thema Arztbesuch geht. Darf ich aktuell zum Arzt? Kann ich mich im Wartezimmer einer Praxis infizieren? Welche Behandlungen kann ich aufschieben und welche sollte ich wahrnehmen? Was muss ich beachten, wenn ich einen Arzt aufsuche? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um den Arztbesuch.
Inhaltsverzeichnis
1. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich mit dem Coronavirus infiziert habe. Was soll ich jetzt tun?
Generell sollten Sie dann den Kontakt zu anderen Personen meiden, auch wenn Sie keine Krankheitssymptome haben. Einen Arztbesuch sollten Sie in Erwägung ziehen, wenn Sie unter Vorerkrankungen leiden, Kontakt zu erkrankten Personen hatten, im pflegerischen bzw. medizinischen Bereich tätig sind – und selbstverständlich wenn sich Symptome zeigen. Bevor Sie den Arzt aufsuchen, gilt aber: Informieren Sie die Praxis über Ihren Verdacht. Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst steht Ihnen unter der Rufnummer 116 117 zur Verfügung. Falls Sie nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland einreisen, sind Sie teilweise verpflichtet, eine 14-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten.
Da die Lage, was Corona-Maßnahmen und -regeln betrifft, sehr dynamisch ist und jedes Bundesland zusätzlich eigene Regelungen haben kann, informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt und auf den Internetseiten der jeweiligen Landesregierungen über die aktuell geltende Lage. Alle Informationen zu den aktuellen Bestimmungen finden Sie zudem auf der Seite des
2. Wie gehe ich mit anstehenden Untersuchungen, Behandlungen oder Impfungen um?
Das Verschleppen einer Krankheit oder eine zu späte Diagnosestellung und Behandlung kann schwere Folgen haben. Auch bei Notfällen zögern Sie bitte nicht, sofort die 112 zu wählen
Das kommt auf den individuellen Fall an. Bei Symptomen, die auf eine ernsthafte Krankheit hindeuten, zum Beispiel ein Herzleiden oder Krebs, sollten Sie den Arztbesuch auf keinen Fall aufschieben. Das Gleiche gilt für sich verstärkende oder mehrere Tage anhaltende Krankheitssymptome wie hohes Fieber oder starker Husten. „Das Verschleppen einer Krankheit oder eine zu späte Diagnosestellung und Behandlung kann schwere Folgen haben. Auch bei Notfällen zögern Sie bitte nicht, sofort die 112 zu wählen“, sagt Jasmin Großmann, Fachexpertin Vorsorge & Impfung bei der SBK. Ebenso sollten laufende Therapien bzw. Kontrolluntersuchungen, bei zum Beispiel Krebserkrankungen oder chronischen Krankheiten, wie geplant fortgeführt werden.
Auch bei Impfungen gilt, die empfohlenen zeitlichen Impfabstände einzuhalten und Auffrischungsimpfungen nicht zu versäumen. Besonders für Risikogruppen ist es wichtig, den Impfstatus aufrechtzuerhalten. Viele Ärzte bieten dafür separate Impfsprechstunden an. Für Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen gilt, dass auch diese nur noch im Ausnahmefall verschoben werden sollten. In der Regel haben die Arztpraxen ihr Praxismanagement den aktuellen Begebenheiten angepasst und bieten gesonderte Infekt-Sprechstunden an. Personen mit akuten und ggf. ansteckenden Erkrankungen kommen also nicht mit anderen Patientengruppen in Kontakt. Den Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen sowie Impfungen steht daher nichts mehr im Wege. Im Zweifelsfall besprechen Sie Ihre individuelle Situation und Frage mit Ihrem behandelnden Arzt.
Auch während der Corona-Pandemie ist es wichtig, Termine zur Impfauffrischung wahrzunehmen. Das gilt besonders für Gruppen mit schwachem Immunsystem, wie beispielsweise Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Personen mit bestimmten Grunderkrankungen. Durch den Impfschutz schützen sich diese Risikogruppen zwar nicht vor COVID-19, aber vor anderen bakteriellen oder viralen Erkrankungen, die das Immunsystem weiter schwächen können.
Alle Informationen zum Thema Impfen und für welche Impfungen die SBK die Kosten für Sie übernimmt, finden Sie
3. Welche Behandlungen bieten Zahnärzte derzeit an?
Grundsätzlich gilt: Sofern bei einem Patienten keine Infektion vorliegt, ist ein normaler Zahnarztbesuch wie gewohnt möglich. Für Personen mit Verdacht auf COVID-19 oder damit Infizierte gibt es spezialisierte Praxen, die über eine umfassende Schutzausrüstung verfügen. Adresse und Kontaktdaten einer Praxis in Ihrer Nähe erfahren Sie telefonisch von Ihrem behandelnden Zahnarzt oder von Ihrer jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Eine Übersicht bieten manche Kassenzahnärztliche Vereinigungen auch direkt online an, wie beispielsweise die Kassenzahnärztliche Vereinigung in Bayern oder in Baden-Württemberg.
4. Muss ich für eine Krankschreibung derzeit in die Sprechstunde kommen?
Nein. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sind seit 19.10.2020 Krankschreibungen nach ausschließlich telefonischer Rücksprache für Versicherte mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, bundesweit wieder möglich. Diese Regelung soll mindestens bis zum 31. Dezember 2021 gelten.
Wer also entsprechende Krankheitssymptome hat, muss nicht mehr selbst in die Praxis kommen, sondern kann sich von seinem Hausarzt nach einem telefonischen Gespräch krankschreiben lassen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt dann für sieben Tage. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Diese Regelung gilt auch für Erkältungsbeschwerden bei Kindern.
Reichen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über Meine SBK ein – einfach mit dem Smartphone abfotografieren oder als Datei hochladen. So sparen Sie Zeit und Porto.
Personen, bei denen ein Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung besteht oder die Kontakt zu einer an COVID-19-Erkrankten Person hatten, sollen weiterhin zunächst in der Arztpraxis anrufen, um das individuelle Vorgehen abzustimmen.
5. Besteht in der Arztpraxis eine hohe Ansteckungsgefahr mit COVID-19?
Das Robert Koch-Institut empfiehlt, dass Personen mit Atembeschwerden, potenziell COVID-19-Erkrankte sowie Personen mit bestätigter COVID-19-Infektion nicht in der regulären Sprechstunde behandelt werden.
„Das Robert Koch-Institut empfiehlt, dass Personen mit Atembeschwerden, potenziell COVID-19-Erkrankte sowie Personen mit bestätigter COVID-19-Infektion nicht in der regulären Sprechstunde behandelt werden“, sagt Andrea Utzig, Fachexpertin ärztliche Versorgung bei der SBK. Potenziell erkrankte Personen werden daher gebeten, zunächst telefonisch Kontakt zu ihrem Haus- oder Kinderarzt aufzunehmen, der dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Inzwischen wurden in vielen Bundesländern spezielle Corona-Schwerpunktpraxen eingerichtet, an die Patienten bei Verdacht auf Corona verwiesen werden können.
Auch für die reguläre Sprechstunde haben mittlerweile viele Praxen organisatorische Vorkehrungen getroffen und die Hygienemaßnahmen intensiviert, sodass das Ansteckungsrisiko in der Praxis sehr gering ist. Von den Ärzten werden teilweise zusätzliche Sprechstunden eingerichtet, die Patienten werden gegebenenfalls einzeln in die Praxis bestellt.
6. Welche Schutzmaßnahmen gelten bei einem Arztbesuch?
Praxen sind angewiesen, geltende Abstandsregeln bei der Anmeldung vor Ort sowie zwischen den Patienten zu berücksichtigen, indem sie lange Wartezeiten und volle Wartezimmer vermeiden. Zusätzlich muss jede Praxis verschärfte Regeln zur Hygiene beachten, wie etwa die Einhaltung von strengeren Desinfektionsplänen und das Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken. Auch als Patient empfiehlt es sich, beim Arzt eine Schutzmaske zu tragen, auf den Mindestabstand zu achten und sich vor und nach dem Arztbesuch gründlich die Hände zu waschen. Als Patient sollten Sie außerdem pünktlich zum Arzttermin erscheinen: nicht zu spät, aber auch nicht deutlich zu früh. Etwa fünf bis zehn Minuten vor dem Termin sind hier angemessen.
7. Kann ich eine Videosprechstunde in Anspruch nehmen?
Die Videosprechstunde stellt eine sehr gute Alternative zum Praxisbesuch dar. Die gesetzlichen Krankenkassen setzen sich bereits seit mehreren Jahren für einen sicheren Einsatz der Videosprechstunde ein und fördern den Einsatz auch finanziell.
Dank der Sprechstunde, die online stattfindet, müssen Arzt und Patient nicht mehr in jedem Fall gemeinsam in der Arztpraxis sein. Es kann auf kurzem Wege eine Einschätzung des Arztes eingeholt werden, das erspart Anfahrtswege, vermeidet volle Wartezimmer und Ansteckungsgefahr. Ein wesentlicher Vorteil in Zeiten von Corona.
8. Arztsuche: Welche Praxen bieten eine Videosprechstunde an?
Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung bieten deutschlandweit mehr als 25.000 Praxen auch Videosprechstunden an. Seit Beginn der Corona-Krise haben Sprechstunden, die online abgehalten werden, einen wesentlichen Schub erfahren, dennoch bieten noch nicht alle Praxen sie an. Klären Sie am besten vorher telefonisch, ob Ihr Arzt Videosprechstunden anbietet.
9. Welche Technik ist nötig, um online einen Arzttermin wahrzunehmen?
Sie brauchen dafür in der Regel nur einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mit Mikrofon und Kamera sowie eine stabile Internetverbindung. Das Gespräch läuft über einen von der Praxis beauftragten Videodienstanbieter, der bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt.
10. Wie bereite ich mich auf eine Videosprechstunde vor und wie läuft diese ab?
Der Arzt klärt vorab über Fragen des Datenschutzes auf und vergibt einen Termin für die Videosprechstunde. Als Patient erhalten Sie zudem Informationen darüber, worauf Sie während des Gesprächs achten müssen. Das kann zum Beispiel eine gute Beleuchtung und eine ruhige Umgebung sein. Anschließend müssen Sie eine Einwilligungserklärung zur Nutzung der Daten über den Videodienst abgeben.
Dann erhalten Sie die Internetadresse des Videoanbieters und einen Einwahlcode. Die Einwahl erfolgt etwa zehn Minuten vor dem Termin. Nach einem automatischen Techniktest werden Sie ins Online-Wartezimmer geführt. Die Ärztin oder der Arzt meldet sich, sobald die Sprechstunde beginnen kann.
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