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DiGA – digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept

Erfahren Sie hier alles, was Sie zu DiGA und ihrer Nutzung wissen sollten.

Artikel nach Kategorien filtern #Erkrankungen #Medizin #Arzneimittel #Krankenversicherung #E-Health
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Digitale Geräte wie Smartphone, Tablet oder Laptop sind für viele Menschen zu ständigen und nützlichen Begleitern geworden. Ihre Verbreitung ist einer der Gründe dafür, dass Gesundheits-Apps immer zahlreicher und beliebter werden. Seit Oktober 2020 gibt es einige ausgewählte Gesundheits-Apps „auf Rezept“, das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen erstatten unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. Diese „erstattungsfähigen“ Apps werden digitale Gesundheitsanwendungen – kurz: DiGA – genannt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt eine Liste mit den DiGA, die auf Grundlage des Digitalen Versorgungsgesetzes bereits zugelassen sind.

Inhaltsverzeichnis

  • Was unterscheidet die digitalen Gesundheitsanwendungen von anderen Gesundheits-Apps?
  • Wann wird eine digitale Anwendung als DiGA aufgeführt?
  • Woran erkennen Sie gute Gesundheits-Apps?
  • Wann haben Sie Anspruch auf eine DiGA?
  • Wie erhalten Sie eine DiGA?
  • Welche technischen Voraussetzungen sind für DiGA nötig?
  • Welche Chancen, welche Herausforderungen gehen mit DiGA einher?
  • 1. Was unterscheidet die digitalen Gesundheitsanwendungen von anderen Gesundheits-Apps?

    Bei Gesundheits-Apps unterscheidet man drei Gruppen:

  • Lifestyle-Apps, die einen gesunden Lebensstil unterstützen – dazu gehören zum Beispiel Fitnesstracker, Anwendungen, die beim Abnehmen helfen, oder solche, die für Entspannung sorgen.
  • Service-Apps, die den User ganz allgemein durch das Gesundheitswesen navigieren, zum Beispiel Anwendungen für die Online-Terminvereinbarung oder den Upload von Krankmeldungen. Dazu zählt auch die Meine SBK-App.
  • Die dritte Gruppe sind die erwähnten digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA. Der wesentliche Unterschied zu den anderen beiden Gruppen: Die DiGA, beispielsweise Apps oder browserbasierte Anwendungen, sind im DiGA-Verzeichnis aufgeführt, das heißt, sie erfüllen hohe Anforderungen, zum Beispiel im Bereich Datenschutz, und sind als Medizinprodukt zertifiziert. Sie können von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet oder von gesetzlichen Krankenkassen nach Antrag genehmigt werden.
  • DiGA gibt es „auf Rezept“, da zuvor geprüft wurde, ob sie bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterstützen können – zum Beispiel indem sie an die Medikamenteneinnahme erinnern, Informationen zur Erkrankung vermitteln oder Symptome für den Arztbesuch dokumentieren. Zudem muss gewährleistet sein, dass sie die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllen. Dennoch ersetzen DiGA keinen Arztbesuch oder die Einnahme eines Arzneimittels. Sie können aber eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung sein.

    2. Wann wird eine Gesundheits-App als DiGA aufgeführt?

    Die mobilen Anwendungen zur Begleitung und Unterstützung bei Erkrankungen müssen ein Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen haben, um im DiGA-Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgeführt zu werden: Der Antragsteller muss zum Beispiel nachweisen, dass die DiGA als Medizinprodukt zertifiziert ist und alle notwendigen Anforderungen an Sicherheit (zum Beispiel Datenschutz) und Leistungsfähigkeit erfüllt. Zudem muss ein „positiver Versorgungseffekt“ für den Nutzer nachgewiesen werden: Verbessert sich der Gesundheitszustand eines Patienten durch die DiGA? Hat die DiGA direkten Einfluss auf die Symptome einer Erkrankung oder die mit der Erkrankung verbundenen Beschwerden, indem sie zum Beispiel hilft, Schmerzen zu lindern?

    Ist die DiGA schließlich im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgeführt, finden Nutzer, Ärzte und Psychotherapeuten im Verzeichnis hilfreiche Angaben zu den Eigenschaften und den Leistungen der DiGA.

  • Informationen zum Nutzen der DiGA, zum Beispiel wie diese im Alltag zur Verbesserung im Umgang mit einer Erkrankung beitragen kann
  • Hinweise, wann die DiGA verordnet werden kann
  • Technische Informationen, die helfen können, vor Verordnung einer DiGA zu prüfen, ob diese auf dem vorhandenen Mobilgerät oder Computer funktioniert
  • 3. Woran erkennen Sie gute Gesundheits-Apps?

    Alle im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgeführten Apps erfüllen sämtliche Anforderungen, zum Beispiel Zertifizierung als Medizinprodukt, Datenschutz, Sicherheit der medizinischen Angaben. Diese hat der Gesetzgeber als Voraussetzung zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung benannt. Darüber hinaus erkennen Sie eine gute Gesundheits-App daran, dass diese einen konkreten Anwendungsbereich beschreibt und deutlich macht, was sie leisten, aber auch was sie nicht leisten kann. Kann die Gesundheits-App eine verständliche Datenschutzerklärung vorweisen? Darin sollte eindeutig beschrieben sein, ob Daten an Dritte weitergegeben werden oder wie Nutzerdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Sind die Nutzerbewertungen bisher überwiegend positiv? Weist die Gesundheits-App vielleicht sogar ein seriöses Siegel wie das TÜV-Siegel auf?

    Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dem empfehlen wir, Gesundheits-Apps anhand der Checkliste des Aktionsbündnisses Patientensicherheit zu prüfen. Die „Weiße Liste“ bewertet anhand eines Kriterienkatalogs die Qualität von Gesundheits-Apps. Auch Verbraucherzentralen sind eine gute Anlaufstelle und die Informationen des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin.

    Die Liste des BfArM wird ständig erweitert. Die jeweils aktuelle Liste können Sie hier einsehen.

    4. Wann haben Sie Anspruch auf eine DiGA?

    Wenn Sie bei der SBK versichert sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgeführten DiGA. Der behandelnde Arzt oder Psychotherapeut prüft dazu das Vorliegen der Diagnose sowie das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen für die jeweilige DiGA und stellt im Nachgang ein Rezept aus. Dieses Rezept können Sie direkt in Meine SBK hochladen. Auch können Sie uns das Rezept per Post, per Mail oder per Fax zukommen lassen oder direkt bei Ihrem persönlichen Kundenberater abgeben.

    Alternativ senden Sie uns formlos eine E-Mail oder einen Brief und geben dabei an, welche Erkrankung vorliegt und welche digitale Gesundheitsanwendung Sie sich wünschen. Möchten Sie dazu lieber unsere Online-Geschäftsstelle Meine SBK nutzen: Das Miniformular zur Genehmigung einer DiGA steht Ihnen im Upload-Bereich zur Verfügung.

    5. Wie erhalten Sie eine DiGA?

    Nach Prüfung der DiGA-Voraussetzungen (Vorliegen der Diagnose, DiGA im BfArM-Verzeichnis aufgeführt) lässt Ihr persönlicher Kundenberater Ihnen den Rezeptcode für die DiGA zukommen. Je nachdem ob die DiGA Browser- oder App-basiert funktioniert, laden Sie sie im nächsten Schritt kostenlos im App Store von Apple oder im Google Play Store herunter oder rufen die erforderliche Seite in Ihrem Browser auf. Hier werden Sie aufgefordert, Ihren individuellen Freischaltcode einzugeben und sich gegebenenfalls zu registrieren. Die Nutzungsdauer für die DiGA beträgt in der Regel 90 Tage. Möchten Sie die DiGA weiter nutzen, ist eine Folgeverordnung vom Arzt einzuholen beziehungsweise ein weiterer Antrag auf Genehmigung bei der SBK einzureichen.

    6. Welche technischen Voraussetzungen sind für DiGA nötig?

    Für die digitalen Gesundheitsanwendungen benötigen Sie ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer mit Internetzugang – in der Regel mit einem aktuellen Betriebssystem. In einigen Fällen können Kopfhörer eine sinnvolle Ergänzung sein. Unser Tipp: Über den App-Anbieter bzw. den App Store oder Google Play Store oder auch über das DiGA-Verzeichnis beim BfArM erfahren Sie, welche Anforderungen die App an Ihr mobiles Endgerät stellt.

    7. Welche Chancen, welche Herausforderungen gehen mit DiGA einher?

    Mit den DiGA eröffnen sich für Patientinnen und Patienten neue digitale Möglichkeiten in der Versorgung. Selbstständig und unabhängig von Terminen bei Ärzten oder Therapeuten ist es künftig möglich, Manager der eigenen Gesundheit werden. „Ohne Frage werden digitale Gesundheitsanwendungen immer mehr Teil der Versorgung werden“, sagt Christina Bernards, SBK-Fachexpertin digitale Versorgung. „Die Herausforderung besteht zum einen darin, diese auch sinnvoll in die bestehende Behandlung einzubetten und zum anderen Unsicherheiten im Rahmen der Nutzung einer DiGA zu begegnen. Meine persönliche Meinung ist, dass der Mehrwert einer DiGA durch die Verbindung entsteht – gemeinsam mit dem Arzt oder Therapeuten sollte der Kunde unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation und seiner Bedürfnisse abwägen, ob die DiGA für sie oder ihn persönlich einen Mehrwert bieten kann oder nicht.“

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das BfArM führt das DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V und entscheidet über Anträge zur Aufnahme von DiGA in das Verzeichnis.

    Apps und digitale Angebote

    Ob Sie sich unseren digitalen Gesundheitskursen fit halten möchten, Unterstützung psychischen Beschwerden benötigen oder sich digitale Begleitung in der Schwangerschaft wünschen – unsere ausgewählten Apps und digitalen Angebote erleichtern Ihnen den Alltag. Unsere Online-Angebote finden Sie hier.

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