sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
EnglishLogin
Mitglied werden
Mitglied werden Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Infomaterial bestellen SBK empfehlen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Beratung & Leistungen Alternative Medizin Ausland Beratung & Services Gesundheit & Behandlung E-Health Pflege Schwangerschaft & Familie Vorsorge & Prävention Zahngesundheit Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie & Homöopathen-Suche Osteopathie & Osteopathen-Suche Ausland SBK-Auslandsberatung EU Krankenversicherungskarte Reiseschutzimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung Gesundheitsservices SBK-Terminservice SBK-Gesundheitstelefon Zuzahlung und Erstattung Gesundheit & Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Ärztliche Zweitmeinung Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Organspende E-Health Apps und digitale Angebote Digitale Services Pflege Formulare & Anträge für Pflegeleistungen Pflegebedarf was nun Leistungen nach Pflegegrad Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht Schwangerschaft & Familie Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder Behandlung Kinderkrankengeld Vorsorge & Prävention Früherkennung Gesundheitsangebote Impfungen SBK-Bonusprogramm Zahngesundheit Professionelle Zahnreinigung Kieferorthopädische Behandlung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Versicherung & Tarife Versicherung & Tarife Anträge & Formulare Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Wahltarife Zusatzversicherungen SBK-Gesundheitskarte Beiträge Beitragssatz Beitragsrechner Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Werkstudenten Selbstständige Freiwillig Versicherte Rentnerinnen und Rentner Arbeitslose Wahltarife SBK-Selbstbehalttarif SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende Zusatzversicherungen Ambulante Zusatzversicherung Auslandsreiseversicherung Familien-Zusatzversicherung Krankenhaus Pflege Verdienstausfall Vorsorge Zahn-Zusatzversicherung Basisinformationen Zusatzversicherung SBK-Gesundheitskarte Häufige Fragen Fragen zum Foto PIN und PUK Gesundheitsdaten Magazin Magazin Gesundheitswesen E-Health Ernährung Bewegung Familie Psychologie Medizin Reise Work-Life-Balance Über uns Meine SBK Meine SBK Direkt zum Login Dokumenten-Upload Online-Post Meine Daten Meine Vorgänge Bonusprogramme Anträge und Formulare Mitgliedsbescheinigungen Häufige Fragen Kontakt Kontakt Nachricht senden Rückruf vereinbaren Videoberatung vereinbaren Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche Rücknahme Ihrer Kündigung Rücknahme Ihrer Kündigung Danke
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
EnglishSuche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
Kontakt Menü Mitglied werden Beratung & Leistungen Versicherung & Tarife Magazin Meine SBK Kontakt Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Infomaterial bestellen SBK empfehlen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Alternative Medizin Ausland Beratung & Services Gesundheit & Behandlung E-Health Pflege Schwangerschaft & Familie Vorsorge & Prävention Zahngesundheit Versicherung & Tarife Anträge & Formulare Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Wahltarife Zusatzversicherungen SBK-Gesundheitskarte Magazin Gesundheitswesen E-Health Ernährung Bewegung Familie Psychologie Medizin Reise Work-Life-Balance Über uns Meine SBK Direkt zum Login Dokumenten-Upload Online-Post Meine Daten Meine Vorgänge Bonusprogramme Anträge und Formulare Mitgliedsbescheinigungen Häufige Fragen Kontakt Nachricht senden Rückruf vereinbaren Videoberatung vereinbaren Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche Rücknahme Ihrer Kündigung Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie & Homöopathen-Suche Osteopathie & Osteopathen-Suche Ausland SBK-Auslandsberatung EU Krankenversicherungskarte Reiseschutzimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung Gesundheitsservices SBK-Terminservice SBK-Gesundheitstelefon Zuzahlung und Erstattung Gesundheit & Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Ärztliche Zweitmeinung Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Organspende E-Health Apps und digitale Angebote Digitale Services Pflege Formulare & Anträge für Pflegeleistungen Pflegebedarf was nun Leistungen nach Pflegegrad Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht Schwangerschaft & Familie Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder Behandlung Kinderkrankengeld Vorsorge & Prävention Früherkennung Gesundheitsangebote Impfungen SBK-Bonusprogramm Zahngesundheit Professionelle Zahnreinigung Kieferorthopädische Behandlung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Beiträge Beitragssatz Beitragsrechner Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Werkstudenten Selbstständige Freiwillig Versicherte Rentnerinnen und Rentner Arbeitslose Wahltarife SBK-Selbstbehalttarif SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende Zusatzversicherungen Ambulante Zusatzversicherung Auslandsreiseversicherung Familien-Zusatzversicherung Krankenhaus Pflege Verdienstausfall Vorsorge Zahn-Zusatzversicherung Basisinformationen Zusatzversicherung SBK-Gesundheitskarte Häufige Fragen Fragen zum Foto PIN und PUK Gesundheitsdaten Rücknahme Ihrer Kündigung Danke sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglishMitglied werdenLogin Meine SBK
Mitglied werden

Geburtstermin berechnen

Wie es geht und wofür Sie ihn brauchen

Artikel nach Kategorien filtern #Frauengesundheit #Familie #Schwangerschaft

Kaum eine Zeit im Leben ist so voller Wunder wie eine Schwangerschaft. Den Rahmen für diese Zeit bildet der Geburtstermin, auch voraussichtlicher Entbindungstermin (ET) genannt. Ob sich das Kind altersgerecht entwickelt, wann welche Vorsorgeuntersuchungen kommen,  wann der Mutterschutz anfängt: A ll dies und mehr leitet sich von diesem Termin ab. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie selbst ihn  berechnen können und was er genau bedeutet.

Inhaltsverzeichnis

Wie berechne ich meinen Entbindungstermin?

Wie genau ist der errechnete Termin?

Geburtstermin bei Zwillingen oder Mehrlingen

Geburtstermin berechnen nach künstlicher Befruchtung

Gründe für eine kürzere oder längere Schwangerschaft

Wofür muss ich sonst den Geburtstermin kennen?

Wie berechne ich meinen Entbindungstermin?

Es gibt zwei Methoden, den voraussichtlichen Entbindungstermin (ET) zu berechnen. Welche man davon anwendet, hängt davon ab, ob man den genauen Zeugungstag kennt.

Ist der Zeugungstag bekannt, wird die Dauer der Schwangerschaft einfach dazugerechnet. Das sind im Durchschnitt 266 Tage (etwa 38 Wochen). Das Datum lässt sich ganz einfach mit der sogenannten Konzeptionsformel berechnen:

Zeugungstag - 7 Tage - 3 Monate + 1 Jahr

In vielen Fällen ist der genaue Zeugungstag jedoch nicht bekannt. Dann berechnet sich der ET ausgehend vom ersten Tag der letzten Periode. Diese nach dem Gynäkologen Franz Naegele benannte Formel lautet:

Erster Tag der letzten Periode + 7 Tage - 3 Monate + 1 Jahr

Die Naegele-Formel nimmt eine Zykluslänge von 28 Tagen an. Bei anderen Zykluslängen verschiebt sich der ET entsprechend. Beträgt beispielsweise die Zykluszeit 29 Tage, ist der ET einen Tag später.

Eisprungrechner

Wir stehen bei Ihrem Kinderwunsch an Ihrer Seite. Alles zum Eisprung und zu den verschiedenen Methoden, ihn zu bestimmen, finden Sie hier. Und bei stabilem Zyklus können Sie mit Hilfe  des SBK-Eisprungrechners  ganz einfach sehen, welche Ihre fruchtbaren Tage sind. 

Wie genau ist der errechnete Geburtstermin?

In der Praxis ist in nur 4 % der Fälle der errechnete auch der tatsächliche Geburtstermin. Warum ist das so?

Das liegt zum einen daran, dass oft schon der Startpunkt der Berechnung wackelig ist. In den meisten Fällen ist der Zeugungstag nicht bekannt und muss geschätzt werden. Der dazu angenommene Eisprung ist ein Durchschnittswert; wann er tatsächlich erfolgt, ist individuell verschieden. Dazu kommt, dass Spermien bis zu 5 Tage im Körper der Frau überleben können. All das erschwert eine tagesgenaue Bestimmung, wann das Kind gezeugt wurde.

Was die Dauer der Schwangerschaft angeht, lässt sich feststellen: Kinder haben von Anfang an ihren eigenen Kopf. Sie entwickeln sich unterschiedlich schnell; manche wollen etwas früher auf die Welt, manche später. Und genau wie das Kind ist wiederum auch jede Mutter verschieden.

Das heißt: Am besten versteht man den ET nicht als einen bestimmten Tag, sondern als Zeitfenster. Dieses liegt bei plus/minus 2  Wochen. Weil eine Abweichung vom ET in diesem Rahmen so normal ist, spricht man bei Geburten bis zu zwei Wochen um den ET herum von „Termingeburten“.

Geburtstermin bei Zwillingen oder Mehrlingen

Zwillinge oder Mehrlinge kommen im Durchschnitt 2–3 Wochen früher zur Welt. Der Grund: Sie müssen sich den Platz im Bauch teilen. Weniger Platz bedeutet, dass es schneller eng wird, sodass die Kinder früher auf die Welt kommen wollen.

Für den ET heißt das entsprechend, dass er um 2–3 Wochen nach vorne verlegt wird.

Geburtstermin berechnen nach künstlicher Befruchtung

Bei einer künstlichen Befruchtung ist eindeutig, wann der Zeugungstag ist. Deswegen lässt sich hier die exaktere Konzeptionsformel anwenden.

Gründe für eine kürzere oder längere Schwangerschaft

Jede Schwangerschaft ist verschieden, aber es gibt Faktoren, die die Dauer einer Schwangerschaft in der Tendenz beeinflussen können.

  • Zwillinge und Mehrlinge kommen früher zur Welt.
  • Eine zweite Schwangerschaft ist meistens eher kürzer als die erste.
  • Bei älteren Müttern ist die Schwangerschaft tendenziell etwas länger.
  • Wofür muss ich sonst den Geburtstermin kennen?

    Der voraussichtliche Entbindungstermin wird für Folgendes benötigt:

  • Der Mutterschutz beginnt bis zu 6 Wochen vor dem ET und endet 8 Wochen danach. Der Zeitraum nach der Geburt ist gesetzlich verpflichtend. Ob die Zeit davor genommen wird, entscheidet die Mutter selbst. Der Arbeitgeber muss lediglich darüber informiert werden.
  • Der ET wird benötigt für den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse. Bei der SBK wird sich darum gekümmert, dass das Geld direkt nach Antragstellung ausbezahlt wird. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
  • Mit dem ET meldet man sich für Geburtsvorbereitungskurse an. Diese werden von der Krankenkasse übernommen, natürlich auch bei der SBK. Alle Infos dazu finden Sie hier.

    SBK Familien-Plus

    Damit Sie und Ihr Baby während der Schwangerschaft wirklich bestens versorgt sind, gehen wir über das gesetzliche Maß hinaus. Erfahren Sie alles über unsere Leistungen während der Schwangerschaft, darunter auch unsere kostenlosen Zusatzleistungen bei SBK Familien-Plus. Hier wählen Sie aus, welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen und -kurse im Wert von bis zu 460 € Sie in Anspruch nehmen möchten. Schließlich wissen Sie am besten, was für Sie und Ihr Baby gerade wichtig ist.

    Auch lesenswert

    Diese Verhütungsmethoden können Sie statt der Pille nutzen

    4 min Lesezeit

    Was Sie bereits während der Schwangerschaft für die Gesundheit ihres Babys tun können und wie die SBK Sie dabei mit zahlreichen Vorsorgeleistungen unterstützt.

    5 min Lesezeit
    ""

    Wann werden Schwangere regulär krankgeschrieben, wann können Ärztinnen und Ärzte ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen?

    3 min Lesezeit
    Mehr laden

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

    Folgen Sie uns auf

    Facebook
    YouTube
    LinkedIn
    XING

    Mitglied werden

    Krankenversicherung für Familien

    Krankenversicherung für Studenten

    Krankenversicherung für Azubis

    Krankenversicherung Arbeitnehmer

    Krankenversicherung Selbstständige

    Mitglied werden

    Auszeichnungen

    SBK empfehlen

    KontaktFür VersicherteKundenberater-SucheGeschäftsstellen-SucheLeistungserbringendeArbeitgeberserviceMitglied werdenMitgliedsantragWeiterempfehlenAuszeichnungenIm BerufMit FamilieAusbildungStudiumSelbstständigkeitBeratung & LeistungenAnträge & FormulareAlternative MedizinAuslandBeratung & ServicesGesundheit & BehandlungPflegeSchwangerschaft & FamilieVorsorge & PräventionZahngesundheitÜber Meine SBKLoginHäufige FragenNutzungsbedingungenUnternehmenÜber unsKarriereAktuelle Berichte und ZahlenAusschreibungenVerwaltungsratVorstandPresse
    Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Barrierefreiheit & Leichte Sprache Genderhinweis

    Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zustimmen Zu den Einstellungen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern