sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
EnglishLogin
Mitglied werden
Mitglied werden Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Infomaterial bestellen SBK empfehlen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Beratung & Leistungen Alternative Medizin Ausland Beratung & Services Gesundheit & Behandlung E-Health Pflege Schwangerschaft & Familie Vorsorge & Prävention Zahngesundheit Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie & Homöopathen-Suche Osteopathie & Osteopathen-Suche Ausland SBK-Auslandsberatung EU Krankenversicherungskarte Reiseschutzimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung Gesundheitsservices SBK-Terminservice SBK-Gesundheitstelefon Zuzahlung und Erstattung Gesundheit & Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Ärztliche Zweitmeinung Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Organspende E-Health Apps und digitale Angebote Digitale Services Pflege Formulare & Anträge für Pflegeleistungen Pflegebedarf was nun Leistungen nach Pflegegrad Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht Schwangerschaft & Familie Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder Behandlung Kinderkrankengeld Vorsorge & Prävention Früherkennung Gesundheitsangebote Impfungen SBK-Bonusprogramm Zahngesundheit Professionelle Zahnreinigung Kieferorthopädische Behandlung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Versicherung & Tarife Versicherung & Tarife Anträge & Formulare Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Wahltarife Zusatzversicherungen SBK-Gesundheitskarte Beiträge Beitragssatz Beitragsrechner Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Werkstudenten Selbstständige Freiwillig Versicherte Rentnerinnen und Rentner Arbeitslose Wahltarife SBK-Selbstbehalttarif SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende Zusatzversicherungen Ambulante Zusatzversicherung Auslandsreiseversicherung Familien-Zusatzversicherung Krankenhaus Pflege Verdienstausfall Vorsorge Zahn-Zusatzversicherung Basisinformationen Zusatzversicherung SBK-Gesundheitskarte Häufige Fragen Fragen zum Foto PIN und PUK Gesundheitsdaten Magazin Magazin Gesundheitswesen E-Health Ernährung Bewegung Familie Psychologie Medizin Reise Work-Life-Balance Über uns Meine SBK Meine SBK Direkt zum Login Dokumenten-Upload Online-Post Meine Daten Meine Vorgänge Bonusprogramme Anträge und Formulare Mitgliedsbescheinigungen Häufige Fragen Kontakt Kontakt Nachricht senden Rückruf vereinbaren Videoberatung vereinbaren Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche Rücknahme Ihrer Kündigung Rücknahme Ihrer Kündigung Danke
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
EnglishSuche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung Anträge & Formulare
Kontakt Menü Mitglied werden Beratung & Leistungen Versicherung & Tarife Magazin Meine SBK Kontakt Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Infomaterial bestellen SBK empfehlen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Alternative Medizin Ausland Beratung & Services Gesundheit & Behandlung E-Health Pflege Schwangerschaft & Familie Vorsorge & Prävention Zahngesundheit Versicherung & Tarife Anträge & Formulare Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Wahltarife Zusatzversicherungen SBK-Gesundheitskarte Magazin Gesundheitswesen E-Health Ernährung Bewegung Familie Psychologie Medizin Reise Work-Life-Balance Über uns Meine SBK Direkt zum Login Dokumenten-Upload Online-Post Meine Daten Meine Vorgänge Bonusprogramme Anträge und Formulare Mitgliedsbescheinigungen Häufige Fragen Kontakt Nachricht senden Rückruf vereinbaren Videoberatung vereinbaren Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche Rücknahme Ihrer Kündigung Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie & Homöopathen-Suche Osteopathie & Osteopathen-Suche Ausland SBK-Auslandsberatung EU Krankenversicherungskarte Reiseschutzimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung Gesundheitsservices SBK-Terminservice SBK-Gesundheitstelefon Zuzahlung und Erstattung Gesundheit & Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Ärztliche Zweitmeinung Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Organspende E-Health Apps und digitale Angebote Digitale Services Pflege Formulare & Anträge für Pflegeleistungen Pflegebedarf was nun Leistungen nach Pflegegrad Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht Schwangerschaft & Familie Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder Behandlung Kinderkrankengeld Vorsorge & Prävention Früherkennung Gesundheitsangebote Impfungen SBK-Bonusprogramm Zahngesundheit Professionelle Zahnreinigung Kieferorthopädische Behandlung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Beiträge Beitragssatz Beitragsrechner Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Werkstudenten Selbstständige Freiwillig Versicherte Rentnerinnen und Rentner Arbeitslose Wahltarife SBK-Selbstbehalttarif SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende Zusatzversicherungen Ambulante Zusatzversicherung Auslandsreiseversicherung Familien-Zusatzversicherung Krankenhaus Pflege Verdienstausfall Vorsorge Zahn-Zusatzversicherung Basisinformationen Zusatzversicherung SBK-Gesundheitskarte Häufige Fragen Fragen zum Foto PIN und PUK Gesundheitsdaten Rücknahme Ihrer Kündigung Danke sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglishMitglied werdenLogin Meine SBK
Mitglied werden

Rabattverträge für Arzneimittel – rundum beleuchtet

Was hinter Rabattverträgen und dem Festbetrag für Arzneimittel steckt

Artikel nach Kategorien filtern #Gesundheitswesen #Medizin #Arzneimittel #Krankenversicherung
""

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis:

  • Was sind Arzneimittelrabattverträge?
  • Warum gibt es Rabattverträge?
  • Wer verhandelt die Rabattverträge?
  • Welche Vorteile haben Rabattverträge?
  • Wie häufig werden Rabattverträge ausgehandelt?
  • Was muss ich bei Arzneimitteln mit Rabattvertrag zuzahlen?
  • Was ist ein Festbetrag für ein Arzneimittel?
  • Kosten für Arzneimittel – kurz zusammengefasst:
  • Insbesondere Menschen, die über einen längeren Zeitraum Medikamente einnehmen, kennen das: Der Arzt verschreibt ein Medikament und in der Apotheke erhält man einmal das Präparat des Herstellers A und wenige Monate später – für das Folgerezept – das Präparat des Herstellers B. Manchmal ist sogar der Betrag der Zuzahlung unterschiedlich. Warum das so ist, welchen Einfluss Rabattverträge darauf haben und was es mit Medikamentenzuzahlung, Mehrkosten und Festbeträgen auf sich hat, erfahren Sie transparent und übersichtlich von den Experten der SBK.

    Was sind Arzneimittelrabattverträge?

    Für viele verschreibungspflichtige Arzneimittel haben die gesetzlichen Krankenkassen individuelle Rabattverträge ausgehandelt. Das bedeutet für Sie als SBK-Kunden: Verordnet Ihnen Ihr Arzt ein Arzneimittel, erhalten Sie in der Apotheke in der Regel ein wirkstoffgleiches, rabattiertes Präparat eines SBK-Vertragspartners. Vorteil dieser Rabattverträge: Sie erhalten zu jeder Zeit hochwertige Arzneimittel zu angemessenen Preisen.

    Gut zu wissen: Möchte der Arzt Ihnen ein Arzneimittel eines bestimmten Herstellers verschreiben, kann er dies auf dem rosafarbenen Kassenrezept vermerken – und das Feld „aut-idem“ mit einem Kreuz oder Haken ungültig machen. Dann darf die Apotheke Ihnen ausschließlich das verschriebene Arzneimittel aushändigen. Mehr über die „aut-idem“-Regelung erfahren Sie hier.

    Warum gibt es Rabattverträge?

    Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherungen für Medikamente wachsen stetig. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, durch Rabattverträge mit Pharmaunternehmen diese Kosten zu senken.

    Wir als gesetzliche Krankenkasse erzielen so für Originalpräparate sowie Generika, also Nachahmerprodukte, marktgerechte Preise – bei gleichbleibender therapeutischer Qualität der Medikamente.

    Wer verhandelt die Rabattverträge?

    Die SBK hat sich mit mehreren Krankenkassen zusammengeschlossen, um Rabattverträge mit den Pharmaherstellern auszuhandeln. Hierbei werden wir von der GWQ Service Plus AG vertreten. Durch die gemeinsame Verhandlung gewinnen wir mehr Marktmacht und können so im Sinne unserer Versicherten bessere Konditionen erzielen.  

    Welche Vorteile haben Rabattverträge?

    Rabattverträge für Arzneimittel haben viele Vorteile: Die Einsparungen kommen der gesamten SBK-Versichertengemeinschaft zugute. Denn diese fließen weiter in die Finanzierung der medizinischen Versorgung sowie den Ausbau und die Verbesserung der Leistungen.

    Apotheken sind verpflichtet, den Versicherten bevorzugt die Arzneimittel abzugeben, für die ein Rabattvertrag besteht. Durch das Dreipartnermodell – in der Regel schließen wir pro Wirkstoff mit bis zu drei Pharmaunternehmen Rabattverträge ab – gewinnen Sie als SBK-Kunde Sicherheit: Auch bei Lieferengpässen eines bestimmten Arzneimittels sind Sie so immer qualitativ hochwertig versorgt.

    Wie häufig werden Rabattverträge ausgehandelt?

    Einmal ausgehandelte Rabattverträge gelten in der Regel zwei Jahre lang, Vertragsstart ist dabei der 1. Januar oder der 1. Juli eines Kalenderjahres. Sollten Sie für mehrere Wirkstoffe eine Dauermedikation erhalten, kann es also sein, dass Sie für den einen Wirkstoff im Januar ein neues Arzneimittel bekommen, für den anderen Wirkstoff im Juli.

    Das Gute für Sie als SBK-Kunden: Sollte „Ihr“ Medikament einmal nicht verfügbar sein, erhalten Sie in der Apotheke einfach das Medikament eines anderen Vertragspartners. So kann es sein, dass sich auch innerhalb dieser Vertragslaufzeit der Hersteller und der Name Ihres Arzneimittels ändern. Die Sicherheit, bestens versorgt zu sein, bleibt jedoch. Mit welchen Unternehmen aktuell Rabattverträge bestehen, können erfahren Sie hier

    Was muss ich bei Arzneimitteln mit Rabattvertrag zuzahlen?

    Egal ob mit Rabattvertrag oder ohne: Verschreibt Ihnen der Arzt ein Arzneimittel auf dem rosafarbenen Kassenrezept, übernehmen Sie als Patient lediglich die gesetzliche Zuzahlung: Diese beträgt in der Regel 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €. Einen Überblick über die Zuzahlungsregelungen erhalten Sie hier.

    Sollten Ihre Zuzahlungen die sogenannte Belastungsgrenze übersteigen, erhalten Sie eine Zuzahlungsbefreiung. Weitere Infos gibt es hier.

    Die Zuzahlung entfällt ebenfalls, wenn der Preis eines Arzneimittels mindestens 30 % unter dem sogenannten Festbetrag liegt. Verschreibt Ihnen der Arzt hingegen ein Arzneimittel, das über dem Festbetrag liegt, zahlen Sie den Differenzbetrag – die Mehrkosten – selbst. Wichtig zu wissen: In der Regel steht ein mehrkostenfreies Präparat zur Verfügung. Der Arzt ist verpflichtet, Sie im Vorfeld über die Mehrkosten zu informieren.

    Was ist ein Festbetrag für ein Arzneimittel?

    Bereits seit 1989 unterliegen Arzneimittel – mit Ausnahmen – den sogenannten Festbeträgen: also Höchstbeträgen für die Erstattung von Arzneimittelpreisen. So soll die Versichertengemeinschaft vor überzogenen Preisen geschützt werden. Dieser gesetzlich festgelegte Festbetrag für ein Arzneimittel gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen. Er wird jeweils für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel festgesetzt – und nur dann, wenn eine ausreichende Auswahl angeboten werden kann.

    Welche Gruppen vergleichbarer zuzahlungsfreier Arzneimittel dies sind, finden Sie in der Liste des GKV-Spitzenverbands.

    Diese Liste wird 14-täglich aktualisiert, basierend auf der Preispolitik der Arzneimittelhersteller. Sie gilt für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Preisgestaltung der Arzneimittelanbieter hat demnach direkten Einfluss darauf, ob ein Arzneimittel zuzahlungsbefreit ist oder Mehrkosten für Sie in der Apotheke anfallen.

    Sie möchten wissen ...

  • für welche Arzneimittel wir Rabattverträge mit Pharmaunternehmen abgeschlossen haben? Das erfahren Sie – transparent nach Wirkstoffen geordnet – hier.
  • wie viel Medikamentenzuzahlung auf Sie zukommt? Berechnen Sie diese ganz einfach hier.
  • warum es für gesetzlich Krankenversicherte unterschiedliche Rezeptfarben gibt? Die Antwort finden Sie hier.
  • Kosten für Arzneimittel – kurz zusammengefasst:

  • Arzneimittelrabattverträge stellen sicher, dass Sie hochwertige Medikamente erhalten und die Versichertengemeinschaft einen angemessenen Preis dafür bezahlt.
  • Das Dreipartnermodell gibt Ihnen die Sicherheit, auch bei Lieferengpässen ein qualitativ hochwertiges Arzneimittel zu erhalten.
  • Für Patienten, die über einen längeren Zeitraum Arzneimittel einnehmen, gilt: Arzneimittelrabattverträge und Dreipartnermodell können dazu führen, dass Sie wechselnde Präparate verschiedener Hersteller erhalten.
  • Festbeträge bei Arzneimitteln schützen die Versichertengemeinschaft vor überhöhten Preisen, können aber auch der Grund sein, dass die Mehrkosten variieren.  
  • Mehrkosten entstehen, wenn die Kosten eines Arzneimittels über dem Festbetrag liegen.
  • Arzneimittel & Verbandmittel

    Alle Informationen zu Zuzahlungen und Rabattverträgen bei Arzneimitteln.

    Häufig sind Arznei- und Verbandmittel ein wichtiger Baustein in der Therapie, sei es bei einem kleinen Infekt oder einer länger andauernden Erkrankung. Wir unterstützen Sie beim Gesundwerden und übernehmen für verschreibungspflichtige Medikamente einen Großteil der Kosten. Erfahren Sie hier mehr.

    Auch lesenswert

    ""

    Das System geht auf Otto von Bismarck zurück. Aber was genau ist die Sozialversicherung?

    4 min Lesezeit
    ""

    Wie setzt er sich zusammen und was hat das Ganze mit Gerechtigkeit zu tun?

    4 min Lesezeit

    Warum Krankenkassen weder gewinnorientiert noch altmodisch sind – wir räumen mit gängigen Missverständnissen auf.

    3 min Lesezeit
    Mehr laden

    0800 072 572 572 50

    Mo - Fr | 8:00 - 18:00 Uhr gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

    Folgen Sie uns auf

    Facebook
    YouTube
    LinkedIn
    XING

    Mitglied werden

    Krankenversicherung für Familien

    Krankenversicherung für Studenten

    Krankenversicherung für Azubis

    Krankenversicherung Arbeitnehmer

    Krankenversicherung Selbstständige

    Mitglied werden

    Auszeichnungen

    SBK empfehlen

    KontaktFür VersicherteKundenberater-SucheGeschäftsstellen-SucheLeistungserbringendeArbeitgeberserviceMitglied werdenMitgliedsantragWeiterempfehlenAuszeichnungenIm BerufMit FamilieAusbildungStudiumSelbstständigkeitBeratung & LeistungenAnträge & FormulareAlternative MedizinAuslandBeratung & ServicesGesundheit & BehandlungPflegeSchwangerschaft & FamilieVorsorge & PräventionZahngesundheitÜber Meine SBKLoginHäufige FragenNutzungsbedingungenUnternehmenÜber unsKarriereAktuelle Berichte und ZahlenAusschreibungenVerwaltungsratVorstandPresse
    Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Barrierefreiheit & Leichte Sprache Genderhinweis

    Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zustimmen Zu den Einstellungen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern