sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
EnglischLogin
Mitglied werden
Übersicht Themen Themen Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen Qualität Digitalisierung Versorgung Kassenfinanzen & Morbi-RSA Politische Positionen Expertinnen & Experten Kontakt zu Presse & Politik
Englisch Suche
Kontakt Menü Übersicht Themen Politische Positionen Expertinnen & Experten Kontakt zu Presse & Politik Themen Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen Qualität Digitalisierung Versorgung Kassenfinanzen & Morbi-RSA sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglischLoginJetzt Mitglied werden
Mitglied werden

Warum werden in den Finanztopf der GKV eigentlich zusätzliche Steuergelder eingezahlt?

Erklärstück: Der Staat weist den Gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig Aufgaben zu. Nicht immer wird dabei ausreichend für die Finanzierung gesorgt. Das belastet die Beitragszahlenden. (17.09.2024)

Jedes Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlt Geld in einen großen Topf, den Gesundheitsfonds. Hinzu kommen die Einzahlungen der Arbeitgeber, die traditionell für ihre gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Hälfte der Beiträge übernehmen. In diesem Topf landen außerdem Steuermittel. Wofür diese genau verwendet werden und warum über ihre Höhe diskutiert wird, erläutert die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse.

Wer zahlt in den Gesundheitsfonds ein? 

Ein Großteil der Gelder, die in den Gesundheitsfonds eingezahlt werden, stammt von den Mitgliedern der Krankenkassen und ihren Arbeitgebern. Es gibt jedoch noch weitere Institutionen, die sich an den Kosten für die Gesundheitsversorgung der rund 73 Millionen GKV-Versicherten beteiligen. Die Rentenversicherung beteiligt sich hälftig an den Beiträgen der Rentnerinnen und Rentner, die Bundesagentur für Arbeit zahlt die Beiträge für arbeitslos gemeldete Menschen. Die Beiträge für Bedürftige wie beispielsweise Minderjährige ohne Familie werden vom Staat getragen, die Jobcenter überweisen Geld für die Versorgung von Bürgergeldempfangenden. Hinzu kommt der so genannte Bundeszuschuss, der für Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen eingesetzt wird.

Wieso zahlt der Staat Gelder in den Gesundheitsfonds ein?

Der Staat trägt mit seinen Zahlungen zur Finanzierung der Aufgaben bei, die die GKV in seinem Auftrag übernimmt. Man spricht in diesem Zusammenhang von Auftragsleistungen. Sprich: Mit den Geldern werden Ausgaben refinanziert, die nicht den einzelnen Beitragszahlenden betreffen, sondern bei denen gesellschaftliche Aufgaben im Mittelpunkt stehen. Das sind zum einen die versicherungsfremden Leistungen. Dazu gehört aber auch die Unterstützung von Reformvorhaben oder die Fürsorgepflicht für Bedürftige (Bürgergeldempfangende, Arbeitslose, alleinlebende Minderjährige, Asylsuchende usw.). 

Mit dem Rückgriff auf Steuermittel werden alle Steuerzahler in Deutschland in die Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben einbezogen und die Kosten werden auf mehr Schultern verteilt. 

Wie viel zahlt der Staat insgesamt in den Gesundheitsfonds ein?

Einen großen Anteil der Staatsmittel, die in den Fonds eingezahlt werden, bildet der Bundeszuschuss für die versicherungsfremden Leistungen. Diesen zahlt der Bund seit 2004. Seit 2017 ist der Bundeszuschuss – mit Ausnahmen in den Coronajahren – auf jährlich 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben. In den vergangenen zwölf Jahren ist er um gerade einmal 3,6 Prozent gestiegen. Berücksichtigt man den Wertverlust durch Inflation, ist der Zuschuss seither sogar um 20 Prozent gesunken.

Einen weiteren, größeren Block an Staatsmitteln bilden die Beiträge für Bürgergeldempfangende. Die Jobcenter, die von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam getragen werden, zahlen monatlich über 600 Millionen Euro, pro Bürgergeldempfangenden knapp 110 Euro, in den Gesundheitsfonds ein. Das ergibt einen Jahresbetrag von über 5 Milliarden Euro.

Wo liegt das Problem bei den Zahlungen für die Auftragsleistungen?

Das Problem ist, dass der Staat den gesetzlichen Krankenkassen über Gesetze und Verordnungen Aufgaben zuweisen kann, ohne eine Finanzierung dafür sicherzustellen. Denn so sinnvoll es ist, dass wir gemeinsam im Dienste der Gesellschaft Vorhaben realisieren – der Blick dafür, wer für die Bezahlung der Aufgaben zuständig ist, darf nicht fehlen. Einige Beispiele verdeutlichen die Problematik:

Während der Corona-Pandemie hat es gut funktioniert: Die Krankenkassen haben den Staat unterstützt. Sie haben die Freihaltepauschalen für Krankenhäuser ausgezahlt, sie haben sich an der Finanzierung von Tests beteiligt, sie haben Masken-Gutscheine verschickt und einiges mehr. Die durch diese Zusatzaufgaben entstandenen Mehrkosten hat der Bund den Kassen in den Jahren von 2020 bis 2023 zurückerstattet.

Doch nicht immer läuft das so reibungslos: Im Rahmen der Krankenhausreform beispielsweise soll ein so genannter Transformationsfonds aufgesetzt werden. Mit den dort zur Verfügung gestellten Geldern soll der notwendige Umbau der deutschen Krankenhauslandschaft finanziert werden. Die Hälfte des Geldes, 25 Milliarden Euro, soll von den Beitragszahlenden der GKV zur Verfügung gestellt werden. Und das obwohl gesetzlich festgelegt ist, dass für die Finanzierung der Krankenhausinfrastruktur die Bundesländer zuständig sind. Hier wird eine Aufgabe übertragen – die Unterstützung bei der Reform des stationären Sektors – ohne die entsprechende Finanzierung.

Ein weiteres Beispiel für ein solches Vorgehen ist die Versorgung der Bürgergeldempfangenden. Der Staat überträgt den Krankenkassen die Aufgabe, die Versorgung der Bürgergeldempfangenden im Krankheitsfall zu übernehmen. Er zahlt dafür monatlich 110 Euro über die Jobcenter in den Gesundheitsfonds ein. Zum Vergleich: Vollzeitbeschäftigte in untersten Lohngruppen zahlen derzeit ein GKV-Beitrag von etwa 350 Euro – was auch in etwa dem entspricht, was für die medizinische Versorgung eines Menschen durchschnittlich notwendig ist. Der Bund mit seiner Summe für Bürgergeldempfangende liegt rund 60 Prozent darunter. Insgesamt führt das zu einem jährlichen Fehlbetrag von rund neun Milliarden Euro im Gesundheitsfonds. Verursacht durch die nicht wahrgenommene Finanzierungsverantwortung des Staates.

Download

Warum werden in den Finanztopf der GKV eigentlich zusätzliche Steuergelder eingezahlt?

Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen, unter Angabe der Quelle SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, veröffentlicht werden.

Aufklärungskampagne der SBK informiert über Kassenfinanzen

Das Erklärstück über die Steuermittel ist der achte und letzte Teil einer Aufklärungskampagne der SBK. Die aktuelle Diskussion rund um steigende Zusatzbeiträge und Reformen im Gesundheitswesen nimmt an Fahrt auf. Die Betriebskrankenkasse bespricht in der Aufklärungskampagne die wichtigsten Hintergründe dieser Diskussion und beantwortet Fragen wie: Was ist eigentlich der allgemeine Beitragssatz und was der Unterschied zwischen durchschnittlichem und kassenindividuellem Zusatzbeitrag? Was ist das Umlageverfahren? Und wie werden Krankenhäuser finanziert?

Zu den bisher erschienenen Teilen der Aufklärungskampagne gelangen Sie hier:

Teil 1: Wie funktioniert eigentlich die Finanzierung der GKV?

Teil 2: Was ist eigentlich das Umlageverfahren?

Teil 3: Was heißt eigentlich Qualität im Gesundheitssystem?

Teil 4: Wer bezahlt eigentlich die Infrastruktur im Gesundheitswesen?

Teil 5: Wieso steigen eigentlich die Krankenhausausgaben so stark an?

Teil 6: Was sind eigentlich versicherungsfremde Leistungen?

Teil 7: Wieso sind eigentlich die Arzneimittelausgaben so hoch?

 

Auch der BKK Dachverband stellt die Kassenfinanzen in den Mittelpunkt

Auch der BKK Dachverband erläutert im August und September, wie ernst es um die Finanzen der GKV bestellt ist. In den nächsten Wochen wirft er ein Schlaglicht auf die Stellschrauben, die wir zeitnah angehen müssen, um die Versichertengemeinschaft zu entlasten.
 

Weitere Informationen finden zur Kampagne des Dachverbandes finden Sie hier.

Ich bin Ihre persönliche Ansprechpartnerin und freue mich auf Ihre Presseanfragen.

Tel.: 089 62700-710

Mobil: 0160 95332422

E-Mail: franziska.herrmann@sbk.org

LinkedIn

Das könnte Sie auch interessieren:

Meinung: SBK-Vorständin Dr. Gertrud Demmler nimmt die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2023 zum Anlass, um über die Herausforderungen eines nachhaltigen Gesundheitswesens zu sprechen. (24.07.2024)

Meinung: Dr. Gertrud Demmler, Vorständin der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, zum Krankenhaustransparenzgesetz und der Klinikreform (21.03.2024)

Pressemitteilung: SBK fordert mit Aktionstag mehr Anstrengungen für ein zukunftsfestes Gesundheitswesen: (09.11.2023)

Folgen Sie uns auf

Facebook
Instagram
YouTube
X
LinkedIn
XING
TikTok
Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Barrierefreiheit & Leichte Sprache

Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zustimmen Zu den Einstellungen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern