Wie funktioniert eigentlich die Finanzierung der GKV?
Erklärstück: Von A wie Allgemeiner Beitragssatz bis Z wie Zusatzbeitrag – die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse erklärt die Basics der Kassenfinanzen (30.07.2024)
Allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Gesundheitsfonds: Das alles hängt mit den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen zusammen. Aber wie genau? Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse bringt Licht ins Dunkel.
Wie berechnet sich der Krankenkassenbeitrag?
Der Krankenkassenbeitrag besteht aus zwei Bausteinen: dem allgemeinen Beitrag und dem Zusatzbeitrag. Beide werden prozentual anhand der Einkünfte berechnet.
Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitrag beträgt 14,6 Prozent des Einkommens (2024). Die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags liegt aktuell bei 1,7 Prozent. Beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag variiert die Höhe von Kasse zu Kasse.
Zahlen alle Versicherten den gleichen allgemeinen Beitrag?
Grundsätzlich erst einmal ja, zumindest prozentual. Allerdings gibt ein paar Ausnahmen: Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen lediglich einen ermäßigten Beitragssatz an ihre Krankenversicherung. Dieser liegt bei 14,0 Prozent.
Wer dagegen keine Einkünfte hat, zahlt den gesetzlichen Mindestbeitrag für eine Krankenversicherung, der zurzeit bei monatlich 172,04 Euro plus Zusatzbeitrag liegt. Für Arbeitslose werden Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosengeld 1) bzw. das JobCenter (Bürgergeld) übernommen. Familienversicherte zahlen überhaupt keinen Beitrag.
Neben dem Mindestbeitrag für Krankenkassen gibt es auch einen Höchstbeitrag für gesetzliche Krankenversicherungen. 2024 beträgt dieser monatlich 755,55 Euro, hinzu kommt der Zusatzbeitrag.
Wichtig zu wissen: Während Selbstständige in der Regel den gesamten Krankenkassenbeitrag selbst entrichten, zahlen Angestellte nur die Hälfte – die anderen 50 Prozent übernimmt der Arbeitgeber.
Was ist der Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse?
Neben dem bundeseinheitlichen allgemeinen Beitragssatz spielt für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags auch der Zusatzbeitrag eine Rolle, den jede Kasse erhebt. Mit den Zusatzbeiträgen haben die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf zu decken. Zum Beispiel um ihren Versicherten besondere Leistungen anbieten zu können oder auch um ungeplante Ausgabensteigerungen abzufedern, die z.B. durch Vorhaben des Gesetzgebers, erhöhte Inanspruchnahme, regionale Unterschiede oder andere äußere Umstände verursacht werden.
Was ist der Unterschied zwischen dem kassenindividuellen und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag?
Üblicherweise ist mit dem Zusatzbeitrag einer Krankenkasse der kassenindividuelle Beitragssatz gemeint (siehe oben).
Davon zu unterscheiden ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Dieser ist eine rein rechnerische Größe und hat mit einem realen Durchschnittsbetrag aller geltenden Zusatzbeiträge nichts zu tun. Er besagt, welcher Zusatzbeitrag rein rechnerisch notwendig wäre, um über die gesamte GKV hinweg Einnahmen und Ausgaben in Balance zu bringen.
Wer entscheidet über die Höhe der Krankenkassenbeiträge?
Über den allgemeinen Beitragssatz sowie Ermäßigungen, Höchst- und Mindestbeiträge entscheidet der Gesetzgeber, also das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das BMG legt zudem jährlich zum 31. Oktober den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest.
Grundlage für diese Schätzung ist die Prognose des so genannten Schätzerkreises. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus Fachleuten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung sowie des GKV-Spitzenverbandes. Es berät immer im Herbst über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der GKV im nächsten Jahr.
Was passiert mit den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?
Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen erst einmal in einem gemeinsamen Topf, den Gesundheitsfonds. In den Gesundheitsfonds werden zudem vom Bund zusätzliche Mittel eingezahlt. Mit diesen Bundesmitteln werden Ausgaben (zumindest teilweise) refinanziert, die die GKV für den Staat übernimmt – wie zum Beispiel die oben genannten Beiträge für Bürgergeldempfänger.
Anschließend werden die gesammelten Mittel nach bestimmten Kriterien wieder an die Krankenkassen verteilt. Man spricht hier von Zuweisungen an die Krankenkassen. Sie erhalten pro Versichertem eine Grundpauschale sowie Zu- und Abschläge, die von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Alter, dem Geschlecht oder Erkrankungen abhängen.
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