Homöopathie bei der SBK
Hintergrundinformationen zu Umfang und Kosten der Erstattung
1. In welchem Umfang übernimmt die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) eine Behandlung durch Homöopath*innen?
Die SBK ist vor mehr als zehn Jahren einem Vertrag zur Integrierten Versorgung zwischen dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), dem Deutschen Apothekerverband e.V. und vielen gesetzlichen Krankenkassen beigetreten. Teilnehmende Ärzt*innen müssen u.a. über die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder ein Diplom des DZVhÄ verfügen, um eine Reihe ärztlicher Beratungsleistungen erbringen zu dürfen.1
Die Kosten für homöopathische Arzneimittel übernimmt die SBK nicht.
2. Inwieweit konnte die Wirksamkeit von Homöopathie erwiesen werden und wie steht die SBK zu Studien, die eine homöopathische Behandlung als wirkungsfrei ansehen?
Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die die Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel eindeutig belegen. Daher erstattet die SBK keine homöopathischen Arzneimittel.
Bei der homöopathischen Behandlung und Beratung durch Ärzt*innen ist unsere Einschätzung wie folgt: Hier deuten Befragungen stark darauf hin, dass diese Betroffenen helfen können.2 Viele Versicherte haben gute Erfahrungen mit homöopathischen Behandlungen gemacht, insbesondere weil sich die Behandelnden häufig mehr Zeit zum Reden und Zuhören nehmen. Deswegen übernehmen wir die Kosten für Anamnese, Beratung und Behandlung bei homöopathisch tätigen Ärzt*innen mit GKV-Zulassung – jedoch nicht bei Heilpraktiker*innen.
3. Wieso ist es für die SBK kein Problem eine nicht beweisbare Behandlungsform (= Homöopathie) zu bezahlen, während dies beispielsweise bei Brillen nicht möglich ist?
Es liegt häufig nicht im Ermessen der Krankenkassen, Versorgungsangebote zu machen, die über die im gesetzlichen Leistungskatalog vorgesehenen Leistungen hinaus gehen. Ein Beispiel dafür ist die umfassendere Versorgung mit Brillen. Speziell bei Brillen schließt die gesetzliche Regelversorgung eine weitere Kassenleistung z.B. im Rahmen einer Satzungsleistung sogar rechtlich aus. Bei homöopathischen Behandlungen hingegen besteht die rechtliche Möglichkeit, ein Angebot über Selektivverträge zu schaffen. Davon macht die SBK so wie viele andere gesetzliche Krankenkassen Gebrauch.
4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten durch homöopathische Behandlungen für die Beitragszahlenden?
Die SBK gibt insgesamt über 715 Millionen Euro pro Jahr für die ärztliche Behandlung und insgesamt fast 4 Milliarden Euro über alle Leistungssektoren (Krankenhaus, Arzneimittel, etc.) aus. Die Kosten für den mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte geschlossenen Vertrag belaufen sich auf 0,11 Prozent der Kosten für die ärztliche Behandlung und 0,021 Prozent der Gesamtausgaben. In absoluten Zahlen beliefen sich die Kosten im Jahr 2022 auf rund 800.000 Euro.
Der Gesetzgeber hat den sogenannten „besonderen Therapierichtungen“ (Homöopathie, Anthroposophie und Pflanzenheilkunde) ausdrücklich einen Platz in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeräumt: „Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen“, heißt es im Gesetz.
5. Warum senkt die SBK nicht lieber den Zusatzbeitrag, als weiter für homöopathische Behandlungen aufzukommen?
Um den Zusatzbeitrag um 0,1 Prozent zu senken, müssten die Kosten um ca. 27 Millionen Euro sinken – bzw. um ca. 24 Euro pro Versicherte*n. Alleine durch die Streichung der Leistungen für homöopathische Behandlungen hätten wir hier nur einen Bruchteil der Kosten eingespart, deutlich weniger als 1 Million Euro, ohne dabei die durch eine Streichung ggf. entstehenden anderweitigen Therapiekosten einzubeziehen.
Stand: Januar 2024
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