Geschäftsbericht 2023
Ausbleibende Strukturreformen im Gesundheitswesen
Die SBK erzielt im Jahresergebnis 2023 ein Defizit in Höhe von 28,47 Mio. €. Hauptursache für dieses Defizit ist die Entscheidung des Gesetzgebers, zur Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die finanziellen Reserven der Krankenkassen abzuschöpfen. Die SBK war in Folge dessen verpflichtet, 28,2 Mio. € ihrer Rücklagen an den Gesundheitsfonds abzugeben.
Die Ausgaben stiegen 2023 zudem deutlich stärker als ursprünglich geplant, sie legten um rund 5,25 % je Versicherten zu. Die Einnahmen der SBK stiegen deutlich geringer um 4,50 % je Versicherten. Das Finanzergebnis der SBK liegt daher unterhalb des erwarteten Ergebnisses aus der Haushaltsplanung, dort wurde von einem Plus von 9,04 Mio. € ausgegangen.
Defizit auch auf GKV-Ebene
Das Ergebnis der SBK spiegelt auch den Trend in der gesamten GKV wider: Diese hat das Jahr 2023 mit einem Defizit in Höhe von 1.906 Mio. € abgeschlossen. Im Jahr 2022 erzielte sie noch einen leichten Überschuss in Höhe von 383 Mio. €.
Auch in der GKV sind die Ausgaben deutlich stärker angestiegen als geplant und deutlich stärker als in den Vorjahren – zum Jahresabschluss um 4,35 % je Versicherten. Insbesondere betrifft dieser Anstieg die Ausgaben für die Behandlung mit Heil- und Hilfsmitteln (+8,2 %) und in Krankenhäusern (+5,9 % je Versicherten). Im Ausblick erwarten wir auch für das Jahr 2024 eine überdurchschnittliche Ausgabendynamik, da beispielsweise im Arzneimittelbereich zum Jahreswechsel 2024 bis dahin geltende Maßnahmen zur Kostendämpfung ausgelaufen sind.
Nachhaltige Finanzierungskonzepte stehen weiterhin aus
Die negative Entwicklung der GKV-Finanzlage kommt nicht überraschend. Eine grundlegende Finanzreform in der GKV, die mindestens sicherstellt, dass Auftragsleistungen des Staates – wie die Versicherung von Bürgergeldempfängern – ausreichend mit Haushaltsmitteln des Bundes finanziert werden, ist nicht umgesetzt worden.
Ganz im Gegenteil: Es wurden bereits geplante Finanzierungselemente gestrichen und die aktuelle Antwort auf die Finanzierbarkeit der steigenden Ausgaben in der GKV ist eine weitere Belastung der Beitragszahler und damit der Versicherten und Arbeitgebenden. Das gilt auch für anstehende Strukturreformvorhaben, die ebenfalls aus Beitragsmitteln finanziert werden sollen, weil die dafür eigentlich nötigen Steuergelder nicht zur Verfügung stehen. Solange die Politik die Finanzierung nicht auf solide Beine stellt und Strukturreformen mit nachhaltigen Qualitätsverbesserungen beschließt, ist zukünftig mit jährlichen, flächendeckenden Beitragssatzsteigerungen zu rechnen. Die einmal gültige 40-%-Grenze für Sozialversicherungsbeitragsbelastungen ist längst obsolet und bei der Dynamik in den nächsten Jahren auch nicht mehr zu erreichen.
Bestätigungsvermerk der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf:
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Jahresrechnung § 77 Abs. 1a Satz 1 bis 4 SGB IV und den ergänzenden Ausführungsbestimmungen sowie den für das Rechnungswesen der gesetzlichen Krankenversicherung vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen Rechnungslegungsvorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.“