Gesundheitsdaten in Verbindung mit der SBK-Gesundheitskarte

Informationen zu den neuen Anwendungsmöglichkeiten

Bisher waren auf der Gesundheitskarte lediglich allgemeine Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse hinterlegt. Nun können Sie, wenn Sie ausdrücklich Ihrer Arztpraxis Ihr Einverständnis dafür geben, auch Gesundheitsdaten auf der Karte speichern lassen oder selbst in der elektronischen Patientenakte speichern.

Diese Apps können Sie mit Ihrer SBK-Gesundheitskarte nutzen:

Diese Informationen können Sie auf Ihrer SBK-Gesundheitskarte speichern:

Ihr Persönlichkeitsrecht ist geschützt

Wenn Sie einwilligen, speichert die Arztpraxis Ihre Notfalldaten und Informationen über den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen auf Ihrer Gesundheitskarte und in seinem Computer. Eine Datenspeicherung an anderer Stelle erfolgt nicht. In Notfallsituationen dürfen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Mitarbeitende sowie Angehörige anderer Heilberufe (z. B. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter) jederzeit auch ohne Ihre Zustimmung Ihre Notfalldaten lesen, zum Beispiel wenn Sie Ihre Zustimmung nicht geben können.

Im Rahmen einer normalen medizinischen Behandlung dürfen Ihre Notfalldaten ebenfalls gelesen werden, etwa um die Informationen zu aktualisieren. Die Arztpraxis, die Zahnarztpraxis oder das medizinische Personal müssen Sie in diesem Fall aber jedes Mal ausdrücklich um Ihre Zustimmung bitten. Mit Ihrer Zustimmung können die Notfalldaten außerhalb von Notfallsituationen zusätzlich auch von Apotheken und psychologischen Psychotherapiestellen gelesen werden. Anderen Personen ist der Zugriff nicht gestattet.

Jeder Lesevorgang wird auf Ihrer Gesundheitskarte protokolliert. Die Einwilligung in die grundsätzliche Speicherung der Notfalldaten wird ebenfalls dokumentiert.

Die Daten Ihres E-Medikationsplans sind ebenfalls vor unbefugtem Zugriff geschützt. Arztpraxen, Apotheken, Psychotherapiestellen und Zahnarztpraxen können nur mit ihrem speziellen elektronischen Institutions- oder Heilberufsausweis auf Ihre Medikationsdaten zugreifen und benötigen vor jedem Zugriff Ihre Zustimmung. Unbefugte können weder auf Ihre Daten zugreifen, noch dürfen sie eine Einsichtnahme einfordern.

Was passiert beim Verlust der Gesundheitskarte?

Sollten Sie Ihre Karte einmal verlieren, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir Ihnen eine neue Karte zuschicken können. Auf dieser sind jedoch keine Notfall- oder Medikationsdaten mehr gespeichert. Denn außer auf Ihrer Gesundheitskarte werden die Notfall- oder Medikationsdaten nur bei Ihrer Arztpraxis, Apotheke oder Zahnarztpraxis gespeichert (sofern Sie der Speicherung Ihrer Daten in seiner Kundendatei zugestimmt haben), nicht jedoch auf externen Servern. Bitten Sie also möglichst Ihre Arztpraxis, Apotheke oder Zahnarztpraxis, die zuletzt Notfall- oder Medikationsdaten auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert bzw. aktualisiert hat, die Daten auf Ihrer neuen Gesundheitskarte abzulegen.

Die verloren gegangene Karte wird von uns gesperrt, so dass keine Verwendung mehr möglich ist.

Quelle: gematik GmbH