Alles rund um die kostenfreie Familienversicherung bei der SBK
Sie können folgende Angehörige kostenfrei mitversichern:
Ihren Ehepartner oder Ihre EhepartnerinIhren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin nach dem LebenspartnerschaftsgesetzLeibliche Kinder und Adoptivkinder bis zu einer bestimmten AltersgrenzeKinder familienversicherter KinderStief- und Enkelkinder, die in Ihrem Haushalt leben oder deren überwiegender Unterhalt von Ihnen getragen wirdPflegekinder, sofern Sie die Pflege nicht beruflich ausübenKinder können bis zum 23. Geburtstag familienversichert sein. Eine Verlängerung bis zum 25. Geburtstag oder länger ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für die kostenfreie Mitversicherung von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern und -partnerinnen gibt es keine Altersgrenzen.
Sie können Ihre Kinder unter folgenden Voraussetzungen kostenfrei versichern:
Bis zum 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind.Bis zum 25. Geburtstag, wenn sie eine Schule besuchen, studieren oder eine Berufsausbildung, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. einen Jugendfreiwilligendienst ohne Arbeitsentgelt ableisten.Über den 25. Geburtstag hinaus, wenn sich die Ausbildung des Kindes durch einen Wehr- oder Freiwilligendienst verzögert hat. Eine Verlängerung über den 25. Geburtstag hinaus ist für die gesamte Dienstdauer, maximal jedoch für 12 Monate möglich.Ohne Altersbegrenzung, wenn Ihr Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Die Behinderung muss bereits während der Familienversicherung vorgelegen haben.Zudem gibt es eine Einkommensgrenze für familienversicherte Angehörige.
Sie können Ihre Angehörigen kostenfrei in der Familienversicherung versichern, wenn deren regelmäßiges Einkommen im Jahr nicht mehr als 535 € monatlich beträgt. Mini-Jobber können sogar bis zu 556 € monatlich hinzuverdienen und dennoch von der kostenfreien Familienversicherung profitieren.
Zum Einkommen, das bei der Familienversicherung berücksichtigt wird, zählt beispielsweise:
Bruttoentgelt aus Beschäftigung, inklusive aller zu erwartenden Einmalzahlungen wie zum Beispiel Urlaubs- oder WeihnachtsgeldAbfindungen (Entlassungsentschädigungen) wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsentgelt aus WerkstudentenbeschäftigungGewinn aus selbstständiger TätigkeitEinkünfte aus Vermietung und VerpachtungEinnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden usw.Renten, auch Hinterbliebenen- und AuslandsrentenSteuerpflichtige UnterhaltszahlungenDie meisten steuerfreien Einnahmen, Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld oder Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten werden nicht angerechnet für die Beurteilung, ob die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschritten wird. Bei der Einkommensermittlung können pro Kalenderjahr die geltenden Werbungskosten (individuell oder pauschal) abgezogen werden.
Nicht regelmäßig erzieltes Einkommen bleibt ebenfalls unberücksichtigt. Das kann zum Beispiel eine von vornherein auf nicht mehr als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage befristete (kurzfristige) Beschäftigung sein. Die Höhe des Einkommens spielt in diesem Fall für die Familienversicherung keine Rolle.
Für die kostenfreie Familienversicherung gibt es in bestimmten Fällen Beschränkungen.
Neben den Einkommens- und Altersgrenzen für Ihre Angehörigen gibt es noch weitere Voraussetzungen. Die kostenfreie Familienversicherung ist nur dann möglich, wenn der oder die Angehörige sich überwiegend in Deutschland aufhält und
nicht selbst Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse ist odernicht hauptberuflich selbstständig tätig ist odernicht als Beschäftigter oder Beschäftigte (z. B. Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin oder Beamter oder Beamte) versicherungsfrei ist odernicht von der Krankenversicherungspflicht befreit wurde.Ihre gemeinsamen Kinder können kostenfrei mitversichert werden, wenn
Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin (mit eingetragener Lebenspartnerschaft) nicht gesetzlich krankenversichert ist und das regelmäßige, monatliche Einkommen im Jahr den Betrag von 6.150 € nicht übersteigt oderIhr eigenes Einkommen höher ist als das des nicht gesetzlich krankenversicherten Ehe- oder Lebenspartners bzw. der nicht gesetzlich krankenversicherten Ehe- oder Lebenspartnerin.Für die kostenfreie Familienversicherung Ihrer Angehörigen brauchen wir von Ihnen einen schriftlichen Antrag. Den Antrag finden Sie hier oder in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK. Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihr persönlicher Kundenberater unterstützt Sie gerne, wenn Sie Fragen beim Ausfüllen haben.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Voraussetzungen für die Familienversicherung regelmäßig zu prüfen. Die Angaben sind grundsätzlich jährlich erforderlich. Bei Kindern unter 15 Jahren, deren Eltern gesetzlich krankenversichert sind bzw. bei Ehe- oder Lebenspartnern oder -partnerinnen nach Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente ist die Prüfung nur alle drei Jahre erforderlich.
Auch wenn sich die Verhältnisse nicht oder nur wenig ändern, brauchen wir von Ihnen aktuelle und vollständige Angaben. Bitte übermitteln Sie uns daher die regelmäßige Abfrage, die Sie von uns bekommen, zeitnah zurück. Denn sollten wir keine aktuellen Angaben von Ihnen bekommen, müssen wir aufgrund gesetzlicher Regelungen die kostenfreie Familienversicherung leider beenden. Ihre Angehörigen müssten sich in diesem Fall beitragspflichtig selbst versichern.
Bitte teilen Sie uns alle Änderungen mit, die sich beispielsweise auf die Ausbildung, das Einkommen, die Versicherung oder den Familienstand Ihrer Angehörigen beziehen. Anhand dieser Angaben können wir für Sie prüfen, ob eine kostenfreie Familienversicherung weiterhin möglich ist.
Die kostenfreie Familienversicherung endet, wenn die Alters- oder Einkommensgrenzen überschritten werden oder die sonstigen Voraussetzungen wegfallen. Beginnt eine eigene Krankenversicherung für Ihren Angehörigen, beispielsweise durch die Aufnahme einer Beschäftigung, dann ist die Familienversicherung nicht mehr möglich. Die Versicherung des Angehörigen kann aber weiterhin bei der SBK fortgesetzt werden. Sprechen Sie uns dazu einfach an, wir beraten Sie gerne.
Ja. Wir brauchen Ihre Angaben, auch wenn Ihre eigene SBK-Mitgliedschaft beendet ist. Die Prüfung der Familienversicherung erfolgt rückwirkend und bezieht sich immer auf den Zeitraum seit der letzten Prüfung.
Die Angaben zur Krankenversicherung Ihres Ehe- oder Lebenspartners bzw. Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin (eingetragene Lebenspartnerschaft) brauchen wir bei der Versicherung von Kindern immer. So kann unter bestimmten Voraussetzungen die Mitversicherung von Kindern nicht mehr möglich sein, wenn für den Ehe- oder Lebenspartner bzw. die Ehe- oder Lebenspartnerin eine private Krankenversicherung besteht. Geben Sie bitte daher die Daten zu Ihrem Ehe- oder Lebenspartner bzw. zu Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin und zu seiner bzw. ihrer Krankenversicherung vollständig an.
Grundsätzlich kann die Familienversicherung bei der SBK weiterhin bestehen bleiben, sofern die Einkommens- und Altersgrenzen Ihres Kindes für die Familienversicherung nicht überschritten werden. Zudem hängt die Weiterführung der Familienversicherung auch davon ab, ob möglicherweise aufgrund des Freiwilligendienstes in dem betreffenden Land ein eigener Versicherungsschutz besteht. Bitte sprechen Sie uns dazu an. Wir beraten Sie gerne.
Die kostenfreie Familienversicherung Ihres Kindes endet dann, wenn es eine Ausbildung beginnt oder sich als Student oder Studentin ab 25 Jahren selbst versichern muss. In diesem Fall kann sich Ihr Kind direkt zu den Möglichkeiten der Weiterversicherung bei uns auf folgenden Seiten informieren:
Auszubildende und Schülerinnen und SchülerStudierendeWir stehen Ihnen für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.
Diese Vorteile haben Sie, wenn Sie den Familienfragebogen online nutzen:
Der Familienfragebogen online ist bereits mit Ihren und den persönlichen Daten Ihrer familienversicherten Angehörigen vorausgefüllt. Sie brauchen nur noch die fehlenden Angaben zu aktualisieren oder zu ergänzen. So sparen Sie Zeit beim Ausfüllen.Anlagen und Bescheinigungen können Sie ganz einfach hochladen. Sie brauchen keine Dokumente nachzureichen.Der Familienfragebogen online muss nicht ausgedruckt und unterschrieben werden. Sie können die Datei einfach speichern.Sie übermitteln die Daten über eine gesicherte Verbindung online an uns. So sparen Sie das Porto und den Weg zum Postkasten.Den Online-Antrag benötigen Sie, um Ihre Angehörigen neu in die Familienversicherung aufzunehmen. Dazu müssen Sie den Antrag online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an uns senden. Dieser steht Ihnen auf dieser Website oder in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK zur Verfügung.
Der Online-Familienfragebogen ist dazu da, die Daten bereits bestehender Familienversicherter zu aktualisieren und zu überprüfen. Wir teilen Ihnen mit, sobald wir wieder eine Abfrage der Daten zur Familienversicherung von Ihnen benötigen. Automatisch erhalten Sie von uns ebenfalls ein Einmal-Passwort zugesandt, über das Sie auf der Seite familienversicherung.sbk.org alle benötigten Angaben online machen können.