Begleitung in der letzten Lebensphase
Wir unterstützen Sie bei der Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase
Um einen nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase zu begleiten, können Sie sich als Arbeitnehmender maximal drei Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Diese Begleitung kann zu Hause oder in einer stationären Einrichtung, zum Beispiel in einem Hospiz oder Krankenhaus, stattfinden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Begleitung in der letzten Lebensphase?
- Der Anspruch besteht für eine pflegebedürftige Person einmalig für maximal drei Monate und kann mit den anderen Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeitgesetz bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten kombiniert werden.
- Das Vorliegen eines Pflegegrades ist nicht notwendig.
- Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung über die begrenzte Lebenserwartung des Angehörigen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt mindestens 16 Beschäftigte.
So bekommen Sie die Möglichkeit der Begleitung in der letzten Lebensphase:
- Sie informieren Ihren Arbeitgeber zehn Arbeitstage vor Beginn der geplanten Freistellung über Ihren Wunsch nach Freistellung.
- Während dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen.
- Die SBK-Pflegeberatung hilft Ihnen bei allen Fragen zur Begleitung in der letzten Lebensphase unter der Telefonnummer 0800 072 572 582 50 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) weiter. Von uns bekommen Sie weitere Informationen und können sich zur sozialen Absicherung in der Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung in dieser Zeit beraten lassen.