Barrierefreiheitserklärung
Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites der SBK, insbesondere:
- www.sbk.org,
- meine.sbk.org,
- werkstudenten.sbk.org,
- freelancer.sbk.org,
- vertriebspartner.sbk.org
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites berücksichtigen die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. mit folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aktuell arbeiten wir daran noch folgende Inhalte barrierefrei zu gestalten:
- Automatisch eingeblendete Pop-Ups erhalten derzeit nicht den Fokus. Tastaturnavigation findet auf der Seite im Hintergrund statt. Sie finden die neu erscheinenden Inhalte am Beginn der Seite.
- PDF-Dokumente und -Formulare sind derzeit noch nicht barrierefrei aufbereitet. Sie können alternativ die Online-Formulare in Meine SBK nutzen oder auf Informationen auf www.sbk.org zurückgreifen.
- Angebot der folgenden Inhalte in Gebärdensprache:
- Informationen zu den wesentlichen Inhalten
- Hinweise zur Navigation
- Ältere Versionen der Screenreader-Software JAWS vom Hersteller Freedom Scientific haben einen Bug, der in einigen Formularen der Meine SBK Auswirkungen auf das lineare Lesen hat. Der Bug wurde mit JAWS 2020.2004 behoben. Wir empfehlen Anwendern älterer Versionen von JAWS die Aktualisierung Ihrer Software.
Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, steht Ihnen zu den regulären Geschäftszeiten Ihr persönlicher Kundenberater zur Seite.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt. Als Grundlage gelten Barrierefreiheitstests des Test- and Integration Center der T-Systems Multimedia Solutions GmbH.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.05.2021 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns über noch bestehende Barrieren informieren oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit einholen, dann nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Durchsetzungsverfahren
Sie haben die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie im Internet auf der Webseite Schlichtungsstelle BGG.
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG.